Programmbeschwerde an die Intendantin des MDR wegen der Diffamierung Konfessionsfreier geht in eine neue Runde

Das ifw-Beiratsmitglied Rolf Schwanitz hat am 12. Juni 2017 eine Programmbeschwerde wegen der Diffamierung konfessionsfreier Menschen verfasst und darin die Intendantin des MDR aufgefordert, die diffamierende Berichterstattung einzustellen und die damit einhergehenden Verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag zu ahnden. Dies hat der MDR abgelehnt. Eine Verletzung von Programmgrundsätzen sei aus rechtlicher Sicht nicht zu erkennen. Rolf Schwanitz hat gegen den Ablehnungsbescheid Einwendungen formuliert und diese sowohl an die Intendantin als auch an den Rundfunkrat geschickt. Den Bescheid und seine Einwendungen stellt er dem ifw dankenswerterweise zur Verfügung.

Siehe hierzu auch die Mitteilung der Konfessionsfreien und säkularen SozialdemokratInnen Sachsen.