Mitteilungen

Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungshinweise von Interesse für säkulare Rechtspolitik.

Offener Brief: Kinderschutz, Selbstbestimmung und Gleichstellung umsetzen: die "Beschneidungserlaubnis" § 1631d BGB abschaffen!

Heute, am 12. Dezember 2022, jährt sich die "Beschneidungserlaubnis" § 1631d BGB zum 10. Mal. Diesen Umstand nehmen Betroffene, Expert:innen und Vertreter von Fachorganisationen zum Anlass, sich mit einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestags zu wenden. Sie fordern mit guten juristischen, medizinischen und ethischen Gründen die Abschaffung des § 1631d BGB.

Den offenen Brief können Sie hier herunterladen.

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Zusammenfassung des Beitrags von Lothar Jaeger: „Sexueller Missbrauch durch katholische Kleriker – Anerkennung und Entschädigung“

Lothar Jaeger, Vorsitzender Richter am OLG Köln a. D. und Mitautor des Standardwerkes "Schmerzensgeld", stellt in seinem aktuellen Aufsatz (VersR 18/ 2022, 1129–1142) heraus, dass "Opfer von sexuellem Missbrauch und von körperlichen Misshandlungen", die Kleriker "im Rahmen ihrer kirchlichen Tätigkeit verübt haben" zu entschädigen sind. Jaeger verweist darauf, dass sich bislang vor allem Gerecke/Roßmüller sowie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags umfassend mit der Frage der Haftung der Katholischen Kirche nach Amtshaftungsgrundsätzen begründet auseinandergesetzt haben.

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Zusammenfassung des Beitrages von Ulfrid Neumann: „Der ,Wille Gottes‘ – ein Argument im parlamentarischen Diskurs?

Unser ifw-Beirat Ulfrid Neumann beleuchtet in seinem Beitrag in dem Werk "Gottloser Staat? – Im interdisziplinären Gespräch mit Horst Dreier" (Hrsg. Michael Kühnlein) Horst Dreiers sinngemäße These, dass der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates Genüge getan ist, soweit eine gesetzliche Regelung zumindest säkular begründbar ist. Neumann widerspricht mit guten und differenziert herausgearbeiteten Argumenten Dreiers Ansicht und fordert eine säkulare Begründung des Staates für das von ihm gesetzte Recht.

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Festakt anlässlich Gerhard Czermaks 80. Geburtstag

In einem würdigen Rahmen und mit gelungenen kurzweiligen Redebeiträgen wurde am 22.10.2022 unser Gründungs-Beirat und Direktoriumsmitglied Gerhard Czermak anlässlich seines 80. Geburtstags von der gbs geehrt. Der Philosoph Michael Schmidt-Salomon führte durch den Nachmittag und stellte in einem ersten Redebeitrag anschaulich die Bedeutung Czermaks dar, der das problematische Rechtsverhältnis von Staat und Kirche über viele Jahrzehnte nahezu im Alleingang kritisiert hat und dadurch zu einem maßgeblichen Anstoßgeber für die Gründung des Instituts für Weltanschauungsrecht wurde.

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Stellungnahme von Prof. Dr. Holm Putzke zur Interessenkollision bei Bistumsgutachter und Erzbischofsverteidiger Prof. Dr. Björn Gercke vom 26.10.2022

Der Kölner Anwalt und Strafverteidiger Prof. Dr. Björn Gercke hatte 2021 im Auftrag des Erzbistums Köln ein Gutachten zum Missbrauchsgeschehen erstellt. Mittlerweile vertritt er Erzbischof Woelki gegen den Vorwurf, eine falsche eidesstattliche Versicherung in Bezug auf die Befassung mit dem Fall des Sternsinger-Präsidenten Winfried Pilz abgegeben zu haben. In der Annahme des Verteidigermandats erblickt die Strafverteidigerin Jessica Hamed eine standeswidrige Verletzung widerstreitender Interessen.

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Ankläger und Verteidiger zugleich?

Die stellvertretende Direktorin des ifw, Rechtsanwältin Jessica Hamed, meldete in einem Gastbeitrag im Kölner Stadt-Anzeiger am 20.10.2022 erhebliche Zweifel an der berufsrechtlichen Zulässigkeit der Verteidigung Woelkis durch Prof. Dr. Björn Gercke an. Gercke hatte nämlich zuvor ein umstrittenes Gutachten für das Erzbistum Köln erstattet, in dem er eine seinen Ausführungen entgegenstehende maßgebliche Ansicht des BGH verschwieg, weshalb auch schon Prof. Dr. Jörg Scheinfeld, der Direktor des ifw, die von Gercke proklamierte Objektivität seines Gutachtens in Frage gestellt hat.

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Gerhard Czermak feiert seinen 80. Geburtstag

Der ehemalige Verwaltungsrichter und produktive Buchautor Gerhard Czermak (Mitglied des ifw-Direktoriums) feiert am heutigen Donnerstag seinen 80. Geburtstag. Schon lange vor der Gründung des Instituts für Weltanschauungsrecht hat er die Privilegien der Kirchen kritisiert und für das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates gestritten.

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Wir trauern um unseren Beirat Prof. Dr. Martin Kutscha

Viel zu früh müssen wir den Tod des Mitbegründers unseres Instituts und Beirats Prof. Dr. Martin Kutscha beklagen. Martin Kutscha wurde 1948 geboren und ist am 5. September 2022 verstorben. Bis 2013 hatte er einen Lehrstuhl an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin inne. Seine vielfältigen Interessen und Kompetenzen stellte Martin Kutscha zeitlebens in den Dienst der Gesellschaft und Wissenschaft. Hauptsächlich publizierte er zu verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Fragen. Dabei beschäftigte er sich besonders intensiv mit den Grundrechten, dem Datenschutz und der inneren Sicherheit. Angetrieben und begeistert von der Frage, was die juristische Welt und die Gesellschaft im Innersten zusammenhält, hat er keine Diskussion, die er immer mit klugen Anmerkungen bereicherte, gescheut. Neben seinem profunden fachlichen Engagement setzte er sich als kritischer Jurist in vielfältiger Weise zudem ehrenamtlich ein, davon zeugen Mitgliedschaften im Bundesvorstand der Humanistischen Union e.V., der deutschen Sektion der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen. Auch der Lehre war Martin Kutscha bis zu seinem Tode verbunden, sodass er auch dort eine große Lücke hinterlässt.

Martin Kutscha wird uns als zuverlässiger, kluger und immer nahbarer Ansprechpartner und Ratgeber sehr fehlen.

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Die Verfassungswidrigkeit des § 1631d BGB (Knabenbeschneidung)

Nach § 1631d BGB ist es Eltern erlaubt, in die medizinisch nicht indizierte Abtrennung der gesunden Penisvorhaut ihres minderjährigen Kindes einzuwilligen – mit der einfachgesetzlichen Rechtsfolge, dass der verletzende Eingriff bei Einhaltung der aufgestellten Voraussetzungen gerechtfertigt ist. Die Existenz dieser gesetzlichen Gestattung jährt sich im Dezember 2022 zum zehnten Mal. Das ist uns Anlass, daran zu erinnern, dass seit 2012 eine Rechtslage besteht, die viele Rechtspraktiker und Rechtswissenschaftler als unverhältnismäßig und verfassungswidrig einstufen. Wer ihre Stellungnahmen aufgeschlossen liest, wird starke Argumente finden. Wir haben eine Auswahl einschlägiger Äußerungen zusammengestellt.

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