VG Gießen: Keine religiösen Sonderrechte in Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber
Das Verwaltungsgericht Gießen hat am 20.05.2020 in sechs verschiedenen Verfahren Eilanträge von Asylbewerbern abgelehnt. Die Eilanträge richteten sich gegen die Verpflichtung, bis zu einer anderweitigen Zuweisung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Neustadt (Hessen) wohnen zu müssen. Darüber hinaus begehrten die Antragsteller die Möglichkeit, die Gemeinschaftsküche während des Ramadans auch zu Nachtzeiten nutzen zu dürfen (Az.: 4 L 1755/20.GI.A, 4 L 1756/20.GI.A, 4 L 1762/20.GI.A, 4 L 1764/20.GI.A, 4 L 1766/20.GI.A, 4 L 1768/20.GI.A).