ifw: Stellungnahme beim Bundesjustizministerium zur Penisvorhautbeschneidung bei intergeschlechtlichen Kindern

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) kritisiert in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein Gesetz zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen vom 9. Januar 2020 die Zulässigkeit der Beschneidung eines intergeschlechtlichen Kindes. In der Stellungnahme argumentieren die Verfasser Prof. Dr. jur. Jörg Scheinfeld und Prof. Dr. med. Matthias Franz, dass eine Beschneidungserlaubnis der Eltern eines intergeschlechtlichen Kindes selbst innerhalb der normativen Logik des § 1631d BGB verfehlt ist. Letztlich widerspräche eine solche Beschneidungserlaubnis der Eltern eines intergeschlechtlichen Kindes auch dem Geist des Referentenentwurfes, der ja "die wachsende Selbstbestimmung" des Kindes schützen will. Der Gesetzgeber sollte deshalb sowohl aus medizinischer als auch aus juristischer Sicht in genauer Umkehrung des Gesetzesentwurfs ausdrücklich gesetzlich bestimmen, dass bei intergeschlechtlichen Kindern neben geschlechtsverändernden Eingriffen auch eine Penisvorhautbeschneidung verboten ist. Nur so wird dem Kindeswohl angemessen Rechnung getragen.