Meinungsfreiheit

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Deschner-Gutachten zum § 166 StGB "Gotteslästerungsparagraf" im Bochumer-Prozeß von 1986

Dr. phil. Karlheinz Deschner ist einer der bekanntesten Kirchenkritiker unserer Zeit. Sein Hauptwerk ist seine auf 10 Bände angelegte Kriminalgeschichte des Christentums. In dem 1986 erschienenen Gutachten "Die beleidigte Kirche oder: Wer stört den öffentlichen Frieden?" beschäftigt sich Deschner speziell mit dem  "Gotteslästerungsparagraph" 166 StGB, der in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts in der BRD verschärft Anwendung fand.  In einem von vielen Prozessen stand 1985 ein Student in Bochum vor Gericht. Er hatte ein Flugblatt verteilt, das über die Verfolgung von Atheisten informierte.

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Petition zur Streichung des "Gotteslästerungsparagraphen" abgelehnt

gbs | Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat die von gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon eingereichte Petition zur Streichung des sogenannten Gotteslästerungsparagraphen 166 StGB abgelehnt. Die Petition wurde einen Tag nach dem Anschlag auf die französische Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht. In der Begründung der Petition hieß es, der Paragraph habe in der Praxis "zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses geführt, in deren Folge namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz gemaßregelt wurden".  (Weiterlesen)

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Gibt es ein religiöses Recht auf Diffamierung? Der Fall Schmidt-Salomon gegen Bischof Müller

wegen: fehlenden Vorrangs der religiösen Äußerungsfreiheit (im Rahmen einer Predigt) vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt in seinem Urteil vom 08.08.2011 (BVerwG 7 B 41.11) fest, dass "die religiöse Äußerungsfreiheit, auch soweit es um eine Predigt geht, keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes" genießt.

Mit dieser Entscheidung endet eine dreijährige gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Philosophen und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, ifw-Direktoriumsmitglied Michael Schmidt-Salomon, und dem damaligen Regensburger Bischof und späteren Vorsitzenden der Vatikanischen Glaubenskongregation Gerhard Ludwig Müller.

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