Menschenrechte

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Der Fall Kristina Hänel: Rechtsgutachten zur Verfassungswidrigkeit des § 219a StGB

Die renommierte Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf hat im Auftrag des ifw ein Rechtsgutachten zum Fall der Ärztin Kristina Hänel verfasst. Darin kommt Brosius-Gersdorf zu dem Ergebnis, dass § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB verfassungswidrig ist: Die Norm verstößt 
gegen die Grundrechte der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GG) der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Der Eingriff in die Grundrechte der Berufsfreiheit und der Meinungsfreiheit ist nicht gerechtfertigt, weil das Verbot sachlicher Informationen von Ärztinnen und Ärzten über die Art und Weise (insbesondere: die Methoden) der von ihnen durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche nicht geeignet ist, das ungeborene Leben zu schützen. Außerdem ist der Eingriff unverhältnismäßig im engeren Sinne, weil § 219a Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 StGB gegen die Grundrechte schwangerer Frauen verstößt, die für ihre Entscheidung über einen Abbruch auf die Information angewiesen sind, welche Ärztinnen und Ärzte mit welchen Methoden Abbrüche vornehmen (Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG).

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EGMR: Unzulässiger Vermerk über fehlende Taufe auf der Geburtsurkunde in Griechenland

Der Fall "Stavropoulos und andere gegen Griechenland" (Aktenzeichen Nr. 52484/18 vom 25. Juni 2020) betraf eine Praxis innerhalb griechischer Meldeämter, bei der eine rein amtliche Namensgebung, also wenn das Kind nicht getauft wurde, auf den Geburtsurkunden vermerkt wurde.

Dies verletze das Recht aus Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, zur Offenbarung der eigenen Glaubensüberzeugungen nicht verpflichtet zu werden, entschied der EGMR einstimmig.

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EGMR: Russland muss Religionsfreiheit im Strafvollzug beachten

In der Entscheidung "Korostelev gegen Russland" (Aktenzeichen Nr. 29290/10) vom 12.05.2020 gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einem Strafgefangenen muslimischen Glaubens recht. Dieser hatte sich auf eine Verletzung seiner Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK berufen, nachdem ihm sein nächtliches Gebet durch ein russisches Gefängnis untersagt worden war.

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EGMR: Freiheitsstrafe für Journalisten wegen Religionskritik unzulässig

Das Urteil "Tagiyev und Huseynov gegen Aserbaidschan" (Az: 13274/08) betrifft die Verfolgung und Verurteilung zweier Journalisten wegen einer Veröffentlichung zur Rolle von Religion in der Gesellschaft. Der EGMR entschied einstimmig, dass die Beschwerdeführer durch die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe durch ein aserbaidschanisches Gericht in ihrem Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 10 EMRK verletzt worden waren.

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Kampagne #WirSindRechtsstaat: Bundesregierung sorgt mit Islamverbandschef für Irritationen und lässt 7 Verfassungsfragen ungeklärt

Dieser Artikel bietet einen Zwischenstand zu den Irritationen rund um die Regierungskampagne #WirSindRechtsstaat und die unklare Positionierung ihres Botschafters Aiman Mazyek vom Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD). Man darf gespannt sein, warum es für das Bundesjustizministerium und seinen Botschafter Mazyek so schwierig ist, 7 konkrete Verfassungsfragen zu den individuellen Grund- und Menschenrechten und der Unterordnung der islamischen Rechtsnormen unter das Grundgesetz zu klären. Das ifw bleibt dran.

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EGMR: Griechisches System zur Befreiung von Schülern vom Religionsunterricht menschenrechtswidrig

Mit Urteil vom 31.10.2019 (Aktenzeichen 4762/18 und 6140/18) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig entschieden, dass das griechische System zur Befreiung von Schulkindern vom Religionsunterricht, welches vorsieht, dass die Eltern öffentlich erklären müssen, sich nicht zum orthodoxen Christentum zu bekennen, gegen im Artikel 2 des Protokolls Nr. 1 (Recht auf Bildung) zur EMRK verstößt.

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Obergericht Zürich zur Beschneidung: "Das Kindeswohl bildet die Grenze des elterlichen Vertretungsrechtes"

Im Urteil vom 04. Juni 2019 (Geschäfts-Nr.: PQ190030-O/U) entschied das Obergericht des Kanton Zürich über die Klage einer Mutter, die ihr männliches Kind aus religiösen Gründen beschneiden lassen wollte.

Zwar sah das Gericht männliche Beschneidung als solche nicht als Kindeswohlgefährdung an. Da im konkreten Fall das Kind aufgrund früherer körperlicher Eingriffe jedoch bereits traumatisiert war und eine Retraumatisierung durch die Beschneidung zu befürchten stand, sah das Gericht in der geplanten Beschneidung in diesem konkreten Fall eine Kindeswohlgefährdung. Das Gericht stellte unmissverständlich klar, dass das Recht zur religiösen Erziehung gemäß Art. 303 ZGB unter dem Vorbehalt des Kindeswohls steht: "Das Kindeswohl ist das massgebliche Kriterium des Kindesrechts überhaupt, dessen Gefährdung bildet damit die Grenze des elterlichen Vertretungsrechts".

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OVG Rheinland-Pfalz: Burkini-Verbot in der Badeordnung der Stadt Koblenz verstößt gegen Art. 3 GG

Die am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Regelung der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadt Koblenz über die zulässige Badekleidung, die ein grundsätzliches Verbot des Tragens von Burkinis enthält, verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschluss vom 12. Juni 2019, Aktenzeichen: 10 B 10515/19.OVG), weshalb es diese Regelung einstweilen bis zur Entscheidung über den Normen­kontrollantrag in der Hauptsache außer Vollzug setzte. Zugleich regte es bei der Stadt Koblenz an, das angegriffene Burkini-Verbot aufzuheben.

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