BayVGH: Keine Außervollzugsetzung der Einführung des Islamischen Unterrichts in Bayern

In einer Entscheidung vom 26. August 2021 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof es abgelehnt, die Einführung des Islamischen Unterrichts durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 23. Juli 2021 und eine Änderung der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) vorläufig außer Vollzug zu setzen.

