OVG Hamburg: Niqab-Verbot in Berufsschule nur mit gesetzlicher Grundlage

Am 3. Februar 2020 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg entschieden, dass Eingriffe in die Glaubensfreiheit einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage bedürfen. Die Schulbehörde hatte gegenüber der Mutter einer 16jährigen Berufsschülerin, die einen sog. Niqab trägt, angeordnet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeigt. Hiergegen hatte sich die Mutter mit einem Eilantrag gewendet, dem das Verwaltungsgericht stattgab. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Freien und Hansestadt Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss zurückgewiesen (Az. 1 Bs 6/20). Denn eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage sieht das hamburgische Schulgesetz nach Auffassung des OVG gegenwärtig nicht vor.



