Schulrecht

Schlagwort Schulrecht

Universität Hamburg führt Verhaltenskodex zur Religionsausübung wegen der Gefährdung des Primats von Forschung, Lehre und Bildung ein

Welt / hpd: Die Universität Hamburg hat als erste deutsche Universität einen Verhaltenskodex erlassen, der die Religionsausübung auf dem Campus in 7 Vorschriften und 10 Ausführungsbestimmungen auf der Grundlage des Grundgesetzes detailliert regelt. Immer wieder war in den vergangenen Jahren das Primat von Forschung, Lehre und Bildung von Anhängern verschiedener Religionen angegriffen worden. Konflikte entstanden durch das Fernbleiben wegen religiöser Feste, den Aufforderungen junger muslimischer Männer an Studentinnen, ein Kopftuch zu tragen, salafistischen Predigern, die auf dem Universitätsgelände öffentlich zu Gebeten aufriefen, und verschiedentlicher Nötigung von Universitätsangehörigen aus religiösen Gründen. (Weiterlesen)

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Schulfrei nur für christliche Grundschüler? Der Fall des Herrn K - Ordnungswidrigkeitenverfahren

wegen: Verstoß gegen die Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg. 

Die Schulbesuchsverordnung BW sieht eine Unterrichtsbefreiung am Montag nach einer Kommunion vor. Für Konfessionsfreie ist kein einziger freier Tag vorgesehen. Der Sohn des Herrn K. besucht die 3. Klasse. Herr K. erlaubt seinem Sohn an einem Montag nicht zum Schulunterricht zu gehen, sondern zuhause zu bleiben, weil auch Schülerinnen und Schüler, die am Vortag die Kommunion empfangen hatten, zum Unterricht nicht erscheinen müssen. Darin sieht Herr K. eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen katholischen und konfessionsfreien Kindern.    

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Bekenntnisschulen: Hunderte Millionen Steuergeld für ein Unikum im Westen

FAZ: In Nordrhein-Westfalen gibt in jeder dritten Grundschule die Kirche den Takt vor – obwohl der Staat alles bezahlt. Wie kann das sein? Nordrhein-Westfalen bezahlt immer noch Hunderte Millionen Euro jährlich für staatliche Grundschulen, die Kinder wegen ihrer Konfession ablehnen können. Es geht dabei nicht um Schulen in kirchlicher Trägerschaft, sondern die "öffentlichen Bekenntnisschulen" – die es nur noch in diesem Bundesland und in Teilen Niedersachsens gibt. (Weiterlesen)

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Staatskirchenrecht aus Luxemburg?

Verfassungsblog: Der EuGH als Religionsverfassungsgericht: kann das gutgehen? Es muss. Denn wie im nationalen Recht stellt sich auch im Unionsrecht die Frage, wie weit die in manchen Mitgliedstaaten vorgesehenen Privilegierungen der Kirchen reichen, wo die allgemeinen Vorgaben des Rechts besonderer Modifizierungen bedürfen, ab wann auch die Kirchen den übrigen Rechtssubjekten gleichgesetzt sind und wer über all dies entscheiden soll. (Weiterlesen)

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Der Staat ist religiös neutral

Generalanzeiger Bonn: Nordrhein-Westfalen betreibt als einziges Bundesland Bekenntnisgrundschulen, bei der Schüler zur Teilnahme am Religionsunterricht verpflichtet sind obwohl die Schulen zu 100 Prozent vom Steuerzahler finanziert werden. In einem Interview des Generalanzeiger Bonn  kritisiert Hinnerk Wißmann, Professor für Religionsverfassungsrecht in Münster,  das aktuelle System der Bekenntnisschulen in NRW als überholt. (Weiterlesen)

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Kurzgutachten zu Kreuzsymbolen in Schulen (Schwerpunkt Bayern)

Dr. Gerhard Czermak | Immer wieder kommt es vor, dass entgegen des Kruzifix-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts Kreuze in Klassenzimmern staatlicher Schulen aufgehängt und auch trotz expliziter Aufforderung durch die Eltern, das Kreuz abzunehmen, nicht entfernt werden.  Oft ist dies auf mangelnde Rechtskenntnis der Lehrer und Schulleiter zurückzuführen. Dieses Kurzgutachten soll auf knappe und verständliche Art die aktuelle Rechtslage zusammenfassen und kann betroffenen Eltern und Schülern als Argumentationshilfe dienen.

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EGMR: Grundschulsystem in Irland (1970) schützte Schulmädchen nicht vor sexuellem Missbrauch

Die große Kammer des EGMR hat mit heutigem Urteil (Aktenzeichen 35810/09) mit 11 zu 6 Stimmen entschieden, dass die Struktur der Grundschulbildung in Irland in den 1970er Jahren es versäumte, ein Schulmädchen vor sexuellem Missbrauch durch ihren Lehrer zu schützen. Das strukturelle Versagen des irischen Staates stellt einen Verstoß gegen Artikel 3 EMRK (Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung) und gegen Artikel 13 EMRK (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf) dar, da der Staat weder in der Lage war, Frau O'Keeffe vor sexuellem Missbrauch zu schützen, noch ihr auf nationaler Ebene die Möglichkeit gab, Anerkennung dieses Versäumnisses auf nationaler Ebene zu erlangen.

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Fünf Gründe gegen den Religionsunterricht

In der Juli-Ausgabe 2012 der Zeitschrift "Pädagogik" findet sich ein ausführliches Streitgespräch zwischen dem katholischen Religionspädagogen Ulrich Riegel und ifw-Beirat Michael Schmidt-Salomon zum Thema "Werte für die Welt von morgen - Brauchen wir dafür Religionsunterricht?". Es ist wohl das erste Mal, dass in Deutschlands führender schulpädagogischer Fachzeitschrift solch scharfe Einwände gegen den konfessionellen Religionsunterricht artikuliert werden.

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