Sexueller Mißbrauch

Schlagwort Sexueller Mißbrauch

Ein Priester ist immer im Dienst – zumeist greift eine Amtshaftung der Bistümer

Im Fall der Melanie F., die als Kind und Jugendliche von dem seinerzeitigen Priester und gleichzeitigen Pflegevater Hans Ue. nicht nur jahrelang schwer sexuell missbraucht wurde, sondern darüber hinaus wurde bei ihr unter dem Vorwand einer gynäkologischen Untersuchung heimlich ein Schwangerschaftsabbruch von einem Frauenarzt vorgenommen, spielt die Frage, inwiefern ein Priester auch einmal nur "Privatperson" ist, eine entscheidende Rolle.

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Amtshaftung der Kirche für Sexualstraftaten eines Priesters und Pflegevaters

Weltanschauungsrecht Aktuell | Nummer 9 | 16. Juli 2024

Amtshaftung der Kirche für Sexualstraftaten eines Priesters und Pflegevaters

von Jörg Scheinfeld

Bei Straftaten eines Amtsträgers kommt eine zivilrechtliche Amtshaftung der
Anstellungskörperschaft in Betracht (§ 839 BGB mit Art. 34 GG). Für Priester der
Amtskirchen gelten die dabei einschlägigen Rechtsregeln analog und führen zur
Haftung des Bistums. In Fällen klerikaler Sexualstraftaten überspannen einzelne
Untergerichte die Anforderungen an die Haftungsvoraussetzungen – dies unter
Außerachtlassung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Die gesamten Ausführungen (pdf 8 Seiten) können Sie hier nachlesen.

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Der Umgang der katholischen Kirche mit Missbrauchsopfern – ein Appell

Am 08.03.2024 richteten der Staatsrechtler Stephan Rixen und unser Direktor, der Strafrechtsprofessor Jörg Scheinfeld, einen deutlichen Appell an die katholische Kirche. Beide Professoren beschäftigen sich seit Jahren mit den klerikalen Sexualdelikten: Rixen ist Mitglied in der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung Sexuellen Kindesmissbrauch (UKA) und Scheinfeld mahnt immer wieder die staatlichen Ermittlungsbehörden zur ordnungsgemäßen Aufklärung und die Kirche zum sachgemäßen Umgang an.

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Strafen und dann wegschauen? Der Umgang der katholischen Bischöfe mit ihren Missbrauchstätern

Weltanschauungsrecht Aktuell | Nummer 8 | 20. Februar 2024

Strafen und dann wegschauen? Der Umgang der katholischen Bischöfe mit ihren Missbrauchstätern

von Ulrike Brune

Im Januar 2024 verurteilte das Landgericht Deggendorf den Priester Alfons H. aus dem Rheinland wegen sexuellen Übergriffs zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung, weil er im Sommer 2022 einen 15jährigen Messdiener auf Radtouren mehrfach missbraucht hatte. Den Missbrauch von Schutzbefohlenen sah das Landgericht nicht, der Angeklagte habe "nicht in seiner Funktion als Priester, sondern privat mit dem Geschädigten die Radtouren unternommen". 

Nach einem Bericht in der BILD-Zeitung war dem Kleriker bereits 2010 der Umgang mit Jugendlichen und Kindern untersagt worden. Kontrollen scheint es nicht gegeben zu haben, dafür aber weitere Vorfälle. Darauf angesprochen, hatte er noch ein halbes Jahr vor den Radtouren seinem Vorgesetzten geschrieben: "Mir sind die Anweisungen des Kardinals stets bewusst. Die Kontakte gehören aber in mein Privatleben, das doch auch einem Priester zusteht." Erst im April 2023 verbot Kardinal Woelki dem Priester den Aufenthalt in seiner Gemeinde und die Betretung aller "Orte zur Betreuung, Erziehung und Beherbergung von Jugendlichen".

Die gesamten Ausführungen (pdf 14 Seiten) können Sie hier nachlesen.

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Missbrauch in der Kirche – erhebliche Versäumnisse der Ermittlungsbehörden

Mit deutlichen Worten kritisiert ifw-Direktor Jörg Scheinfeld die Versäumnisse der Staatsanwaltschaften bei der Aufklärung der Missbrauchsfälle in der Kirche gegenüber dem WDR und der tagesschau am 25.09.2023.

Hintergrund ist eine Recherche des WDR zu den Ermittlungstätigkeiten der Staatsanwaltschaften. Trotz der hiesigen Strafanzeige im Jahr 2018 passierte letztlich zu wenig und nicht das Gebotene: "Bis Anfang 2023 hatte aber noch keine einzige Staatsanwaltschaft die Leitung eines Bistums durchsuchen lassen, wie die WDR-Umfrage unter allen für die 27 Bistümer zuständigen Staatsanwaltschaften ergeben hat. Die Begründung: Es habe keinen Anlass gegeben zu vermuten, dass die Kirche etwas verheimlichen würde."

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Einrede der Verjährung - Rechtsmissbrauch durch die Kirche?

Im Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger legt der Kölner Jura-Professor Markus Ogorek am 16.07.2023 mit guten Argumenten nahe, dass eine etwaige seitens eines beklagten Erzbistums erhobene Einrede der Verjährung in einem Amtshaftungsprozess eines Missbrauchsopfers wahrscheinlich als rechtsmissbräuchlich anzusehen wäre.

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Sexueller Missbrauch und Zwangsabtreibung – Klage gegen das Erzbistum Köln

Der erste große Schadensersatzprozess gegen das Erzbistum Köln ist noch keinen Monat erstinstanzlich abgeschlossen und schon wurde vorgestern vor dem Landgericht Köln der nächste Großschadensprozess eingeläutet. In beiden Fällen vertritt Rechtsanwalt Eberhard Luetjohann gemeinsam mit Kollegen die Interessen des Klägers beziehungsweise der Klägerin. Mehr als 200 Missbrauchsopfer haben sich inzwischen an den Anwalt gewandt.

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