Sexueller Mißbrauch

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Sexueller Missbrauch und Zwangsabtreibung – Klage gegen das Erzbistum Köln

Der erste große Schadensersatzprozess gegen das Erzbistum Köln ist noch keinen Monat erstinstanzlich abgeschlossen und schon wurde vorgestern vor dem Landgericht Köln der nächste Großschadensprozess eingeläutet. In beiden Fällen vertritt Rechtsanwalt Eberhard Luetjohann gemeinsam mit Kollegen die Interessen des Klägers beziehungsweise der Klägerin. Mehr als 200 Missbrauchsopfer haben sich inzwischen an den Anwalt gewandt.

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Zusammenfassung des Beitrags von Lothar Jaeger: „Bemessung des Schmerzensgeldes nach Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker“

Lothar Jaeger, Vorsitzender Richter am OLG Köln a. D. und Mitautor des Standardwerkes "Schmerzensgeld", schließt mit seinem aktuellen Aufsatz (VersR 4/ 2023, 209–228) an seinen letzten – ebenfalls sehr lesenswerten – Beitrag, den wir hier zusammengefasst haben, an und zeigt Bemessungskriterien zur Höhe des Schmerzensgelds bei klerikalen Missbrauch auf. Zu Recht konstatiert er, dass hiernach das Schmerzensgeld "besonders hoch" ausfallen muss. Er unterstreicht, dass die Besonderheiten dieser Fälle darin liegen, "dass die Straftaten von Klerikern begangen wurden, die aufgrund ihrer Stellung in der Kirche und ihres Ansehens besonderes Vertrauen genossen, dem die Missbrauchsopfer nicht widerstehen konnten."

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Klerikaler Missbrauch: "Strafbare Beteiligung an Sexualdelikten gehorsamspflichtiger Kleriker - Zugleich eine kritische Betrachtung des Kölner Gercke-Gutachtens" von Rolf Dietrich Herzberg

Unser ifw-Beirat Rolf Dietrich Herzberg beleuchtet in dem frei zugänglichen ZflStw-Beitrag (2023, 1-19) umfassend und scharfsinnig die erheblichen Mängel des strafrechtlichen Teils des sog. Gercke-Gutachtens zum klerikalen Missbrauch im Erzbistum Köln. Ein bestechender Beitrag, der nur den Schluss zulässt, dass das Gercke-Gutachten zur strafrechtlichen Aufarbeitung der klerikalen Missbrauchsfälle in Gänze ungeeignet ist. Mit beeindruckender Präzision arbeitet Herzberg heraus, dass keiner der mitwirkenden Juristen der übernommenen großen Verantwortung gerecht geworden ist.

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Zusammenfassung des Beitrags von Lothar Jaeger: „Sexueller Missbrauch durch katholische Kleriker – Anerkennung und Entschädigung“

Lothar Jaeger, Vorsitzender Richter am OLG Köln a. D. und Mitautor des Standardwerkes "Schmerzensgeld", stellt in seinem aktuellen Aufsatz (VersR 18/ 2022, 1129–1142) heraus, dass "Opfer von sexuellem Missbrauch und von körperlichen Misshandlungen", die Kleriker "im Rahmen ihrer kirchlichen Tätigkeit verübt haben" zu entschädigen sind. Jaeger verweist darauf, dass sich bislang vor allem Gerecke/Roßmüller sowie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags umfassend mit der Frage der Haftung der Katholischen Kirche nach Amtshaftungsgrundsätzen begründet auseinandergesetzt haben.

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Zusammenfassung des Aufsatzes von Gerecke/Roßmüller in NJW 2022, Heft 27: "Schadensersatzhaftung der katholischen Kirche in Missbrauchsfällen"

Ein beachtenswerter Aufsatz legt in einer neueren Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift dar, dass Opfer klerikaler Sexualstraftaten einen Anspruch gegen die kirchliche Anstellungskörperschaft haben (NJW 2022, 1911 ff., Bezahlschranke: hier). Die beiden Autoren, der auf das Schadensersatzrecht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Roßmüller und der ehemalige Staatsanwalt mit sexualstrafrechtlichem Dezernatsschwerpunkt und jetzige wissenschaftliche Mitarbeiter an einem zivilrechtlichen Lehrstuhl Christian Gerecke, arbeiten in überzeugender, umfassender und kleinteiliger Weise heraus, dass viele Missbrauchsopfer einen echten Rechtsanspruch gegen die Kirche selbst haben – und damit gegenüber einer solventen Schuldnerin.

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Aufarbeitung innerkirchlichen Missbrauchs

Der Missbrauchsskandal hat die Katholische Kirche ist weltweit erschüttert. Während in manchen Ländern wie Spanien und Frankreich unabhängige Untersuchungskommissionen an der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs arbeiten, versucht die Kirche dies hierzulande in Eigenregie zu leisten und hat hierzu externe Gutachter beauftragt. Die Aufklärung des eigenen Fehlverhaltens durch die Kirche und die von ihr beauftragten Gutachter stößt jedoch in vielfacher Hinsicht an ihre Grenzen. Auch die Strafjustiz und Zivilgerichtsbarkeit in Deutschland waren zu einer umfassenden Aufklärungsarbeit bisher nicht in der Lage. Die Betroffenen fordern deshalb schon lange eine  "Wahrheitskommission" nach spanischem bzw. französischem Vorbild.  Die Verantwortlichen in Staat und Kirche sollten es nicht länger bei Absichts- und Sympathiebekundungen belassen, sondern auch in Deutschland eine unabhängige Kommission einsetzen, um sichtbar zu machen, welches Unrecht den Opfern widerfahren ist.

Ein Kommentar von Jörg Scheinfeld, der auch bei MIZ-online erschienen ist.

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Aufruf für mehr Transparenz bei Entschädigungen

Einige Betroffene sexueller Gewalt haben gemeinsam einen Aufruf zur Erfassung der von der katholischen Kirche gezahlten Anerkennungsleistungen gestartet. Der Aufruf richtet sich an Opfer sexualisierter Gewalt, die von der katholischen Kirche bereits eine Entschädigungszahlung erhalten haben. Er soll für mehr Transparenz bei Entschädigungen kirchlicher Missbrauchsopfer sorgen.

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