Staatliche Neutralität

Schlagwort Staatliche Neutralität

Rezension zu Dietrich Pirson u.a. (Hg.): Handbuch des Staatskirchenrechts der BRD

von Gerhard Czermak

Nach gut 25 Jahren ist jetzt (2021) eine Neuauflage des vielzitierten Handbuchs erschienen. Die von Joseph Listl und Dietrich Pirson herausgegebene zweibändige Zweitauflage hatte schon eindrucksvolle 2387 Seiten. Daraus sind jetzt unter der Herausgeberschaft von Dietrich Pirson, Wolfgang Rüfner, Michael Germann und Stefan Muckel nicht weniger als 3417 S. geworden.

Man kann sich dem monumentalen Eindruck dieses Werks nicht entziehen. Beteiligt haben sich an ihm 73 Autoren mit 79 Paragraphen. Mindestens 20 der Verfasser sind bzw. waren Mitarbeiter einer der beiden großen Kirchen. Die meisten Autoren sind aus der religionsverfassungsrechtlichen bzw. staatskirchenrechtlichen Literatur bekannt.

Schon wegen der ziemlichen Vollständigkeit der behandelten Themen und der großen Informationsfülle mit oft sehr umfangreichen Anmerkungsapparaten ist das Werk für eine häufigere Befassung mit dem Religionsrecht nicht nur sehr nützlich, sondern nur schwer entbehrlich.

Inhaltlich fällt auf, dass zwar stets die gleiche Berechtigung von Religion und Weltanschauung und der dazugehörigen Gemeinschaften verbal gefordert, ihre Einhaltung aber kaum je konkret geprüft wird. Ungeachtet dieser Kritik ist das Handbuch auch aus säkular-juristischer Sicht recht nützlich. 

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EGMR: Refusal to grant State recognition

In today’s Chamber judgment in the case of Ancient Baltic religious association "Romuva” v. Lithuania (application no. 48329/19) the European Court of Human Rights held, unanimously, that there had been a violation of Article 14 (prohibition of discrimination) taken in conjunction with Article 9 (freedom of thought, conscience and religion) of the European Convention on Human Rights, and a violation of Article 13 (right to an effective remedy). The case concerned the refusal by the Seimas (the Lithuanian Parliament) to grant to the applicant association the status of a State-recognised religious association.

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Rezension zu Norbert Groeben: Sterbenswille / Verteidigung des rationalen Suizids und Sterbebeistands

von Ludwig A. Minelli

>> Ein wichtiger Beitrag zur aktuellen Suizidhilfe-Diskussion – leider mit grosser Lücke<<

Der Autor Norbert Groeben zeigt im ersten Teil seines Buches die Argumente auf, die zur Rechtfertigung rationaler Suizide entscheidend sind. Nach einer Auseinandersetzung mit dem zu verpönenden Begriff «Selbstmord» wendet er sich dem Recht auf Selbstbestimmung im Sterben zu, diskutiert die Frage des freien Willens und stellt «Sterbehilfe» als ärztlich-assistierten Suizid vor. In einem zweiten Teil bespricht er die Vielfalt rationaler Suizide, von denen er deren vier unterschiedliche nennt und sie mit acht konkreten Fälle von Personen, die ihr Leben selbst beendet haben, eindrücklich illustriert. Im dritten Abschnitt des Buches setzt er sich dezidiert mit den von Gegnern der Selbstbestimmung bezüglich des eigenen Lebensendes stets pauschal geltend gemachten angeblichen «Gefahren» auseinander, die der assistierte Suizid angeblich schaffe.

Allerdings zieht der Autor bei seinen abschliessenden Bemerkungen in Bezug auf eine künftige Regelung in Deutschland von vornherein die Möglichkeit, ähnlich wie in der Schweiz auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten, gar nicht in Betracht.

Trotz dieser empfindlichen Lücke trägt das Werk substanziell zur notwendigen Diskussion der Suizidhilfe in der breiten Gesellschaft viel Wertvolles bei, und es ihm ist vor allem auch bei Entscheidungsträgern eine grosse Verbreitung zu wünschen.

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Juni 2021: Czermak „Siebzig Jahre Bundesverfassungsgericht in weltanschaulicher Schieflage. Fälle, Strukturen, Korrekturmöglichkeiten.“ (Bd. 2)

Zum 70-jährigen Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2021 beleuchtet Gerhard Czermak in diesem Band die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts zu religiös-weltanschaulichen Fragen. Die wichtigsten Entscheidungen werden in den Fallgruppen Schulwesen, kirchliches Arbeitsrecht, Kirchensteuerrecht, Religionsförderung und Neutralitätsgrundsatz besprochen. Dabei wird nachgewiesen, dass sich das Gericht seit den 1950er Jahren in eine Schieflage zu Gunsten von Religionsgesellschaften und zu Lasten der juristischen Methode begeben hat. Die Postulate vom neutralen "Staat als Heimstatt aller Staatsbürger" und der "Gleichbehandlung aller" wurden oft durchkreuzt. Eingehend werden die Ursachen dieser Entwicklung erörtert und Korrekturvorschläge formuliert.

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Rezension zu Claus Dieter Classen: Religionsrecht

von Gerhard Czermak

Die Neuauflage hat ihren Umfang trotz Aktualisierung bzw. Intensivierung, insbesondere im Bereich des europäischen Rechts, des Islam und des Arbeitsrechts, nur geringfügig ausgeweitet. Erfreulich an der Neuauflage des Lehrbuchs von Classen ist, dass die kirchlichen Interessen nicht mehr so dominieren wie anderswo. In zahlreichen Punkten weicht Classen von den traditionellen einseitig kirchengeneigten Sichtweisen ab und trägt der religiösen Vielfalt Rechnung. Mit Ausnahme des Strafrechts deckt das Lehrbuch alle wesentlichen Bereiche des Religions(verfassungs)rechts ab. An der gleichen Berechtigung von Nichtreligiösen wird zwar kein Zweifel gelassen, ihre Interessen werden aber im praktischen Detail meist nicht registriert. Insgesamt enthält das ansprechende Buch aus Sicht der säkularen Interessen und besonders der weltanschaulichen Gleichheitsgebote gleichermaßen Licht und Schatten. Die Heranziehung weiterer Literatur ist, wie gerade bei dieser ideologisch aufgeladenen Materie immer, dringend zu empfehlen.

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Fünf Vorschläge zur Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angesichts des politischen Islam

Am 30. Oktober 2020 veröffentlichten Juristen, Sozialwissenschaftler und Politiker in der WELT fünf Vorschläge zur Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angesichts des politischen Islam. Sie fordern u.a. die Einrichtung einer Dokumentationsstelle "Politischer Islam" nach österreichischem Vorbild, in welcher die Strukturen, Strategien und Finanzierungen des Politischen Islams analysiert werden und die Beendigung von Kooperationen und Vertragsbeziehungen staatlicher und politischer Institutionen mit Vertretern und Organisationen des politischen Islam.

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Rezension zu Elias Bornemann: Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates

von Gerhard Czermak

Die in der Reihe Jus Ecclesiasticum bei Mohr Siebeck kürzlich erschienene Dissertation verdient die Aufmerksamkeit des Fachpublikums. Vorangegangen sind die einschlägigen Monografien von Klaus Schlaich (1972), vor allem Stefan Huster (2002) und Elmar Busse (2013). Daneben bedeutsam ist auch die Untersuchung von Joost-Benjamin Schrooten zum Thema "Gleichheitssatz und Religionsgemeinschaften" (2015), denn das Gleichheitsgebot ist wohl der Kern der religiös-weltanschaulichen Neutralität. Bornemann wirft eine Fülle von Fragen auf und gibt Denkanregungen. Der umfangreiche wiss. Apparat ist bemerkenswert aktuell. Leider legt der Autor kein eigenes Konzept vor.

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EGMR: Unzulässiger Vermerk über fehlende Taufe auf der Geburtsurkunde in Griechenland

Der Fall "Stavropoulos und andere gegen Griechenland" (Aktenzeichen Nr. 52484/18 vom 25. Juni 2020) betraf eine Praxis innerhalb griechischer Meldeämter, bei der eine rein amtliche Namensgebung, also wenn das Kind nicht getauft wurde, auf den Geburtsurkunden vermerkt wurde.

Dies verletze das Recht aus Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, zur Offenbarung der eigenen Glaubensüberzeugungen nicht verpflichtet zu werden, entschied der EGMR einstimmig.

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