Staatsleistungen

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„Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen“: Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz (SPD) begrüßt blockübergreifende Initiative von FDP, Linke und Grünen und mahnt vor unbegründeten Geldforderungen der Kirchen

Am 13. März 2020 haben die religionspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der (zusätzlichen) Staatsleistungen vorgestellt. Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz (SPD) begrüßt in diesem Kommentar die blockübergreifende Initiative der Bundestagsabgeordneten und mahnt gleichzeitig vor einer zusätzlichen Belastung der Steuerzahler durch unbegründete Geldforderungen der Kirchen in Milliardenhöhe.

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"Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" gegründet

hpd: Einhundert Jahre nachdem die Ablösung der Staatsleistungen beschlossen wurde, wird es mehr als Zeit, dies auch umzusetzen. Doch Bund und Länder schieben diese Entscheidung vor sich her und sich gegenseitig den schwarzen Peter zu. Am 14. August dieses Jahres jährt sich der 100. Jahrestag des Inkrafttretens der Weimarer Verfassung und damit leider auch der 100. Jahrestag des Verfassungsbruchs. Darauf aufmerksam machen will das neugegründete "Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" – kurz: BAStA! Der hpd sprach mit der Initiatorin, Diana Siebert. (Weiterlesen)

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§ 217 StGB „Sterbehilfeverhinderungsgesetz“ aufheben: ifw-Kommentar zu den Standpunkten der Parteien

Laut Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) ist der 2015 im Bundestag von der Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion und Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken in das Strafgesetzbuch eingefügte § 217 eine der schwerwiegendsten Fehlleistungen des Gesetzgebers der letzten Jahre. Die Sterbehilfe-Strafnorm verletzt mindestens Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, Artikel 3, 8 und 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und das Gebot der ethischen Neutralität des Staates. Die FDP spricht sich für eine Rückgängigmachung der Verschärfung der Rechtslage zur Sterbehilfe aus. Der liberale Vorschlag will bundeseinheitlich regeln, unter welchen Umständen die ärztliche Assistenz bei der Selbsttötung sanktionsfrei ist. Die Argumente der anderen Parteien für eine indifferente oder entschiedene Beibehaltung des § 217 StGB sind juristisch brüchig. Die ifw-Kommentare zu den Standpunkten der Parteien befinden sich am Ende dieses Beitrags.

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§ 217 StGB „Sterbehilfeverhinderungsgesetz“ aufheben: FDP geht mit säkularer Position bei einer Jamaika-Koalition voran

Mit Blick auf die aktuellen Koalitionssondierungen haben die Rechtsexperten des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) die Positionen der im Bundestag vertretenen sechs Parteien zum § 217 StGB ausgewertet. In einer möglichen Jamaika-Koalition (CDU/CSU, FDP, Grüne) spricht sich die FDP für eine Rückgängigmachung der Verschärfung der Rechtslage zur Sterbehilfe aus. Die Argumente der anderen Parteien für eine indifferente oder entschiedene Beibehaltung des Paragrafen sind juristisch brüchig. Der liberale Vorschlag will bundeseinheitlich regeln, unter welchen Umständen die ärztliche Assistenz bei der Selbsttötung sanktionsfrei ist. Damit würde die neue Bundesregierung und der Bundestag vermeiden, dass die Strafnorm in Karlsruhe voraussichtlich als verfassungswidrig beurteilt wird.

Laut ifw ist der 2015 im Bundestag von der Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion und Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken in das Strafgesetzbuch eingefügte § 217 eine der schwerwiegendsten Fehlleistungen des Gesetzgebers der letzten Jahre. Die Sterbehilfe-Strafnorm verletzt mindestens Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, Artikel 3, 8 und 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und das Gebot der ethischen Neutralität des Staates. Die ifw-Kommentare zu den Standpunkten der Parteien befinden sich am Ende dieses Beitrags.

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