Für Selbstbestimmung am Lebensende: Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB

wegen: Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB.
Seit Ende 2015 war mit § 217 des Strafgesetzbuchs jede "geschäftsmäßige" Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt. Damit wurde v.a. schwer erkrankten Personen mit dem Wunsch, ihr Leben selbstbestimmt und würdevoll zu beenden, die für viele einzige realistische Möglichkeit genommen, das unter professioneller Beratung und Nutzung medizinischer Methoden zu tun.
§ 217 StGB, so entscheidet das BVerfG im Februar 2020, ist verfassungswidrig (Az.: 2 BvR 2347/15).
Am 06.07.2023 stimmen die Bundestagsabgeordneten über zwei Gesetzesentwürfe ab. Keines erhält die Mehrheit; die Selbstbestimmung am Lebensende bleibt bestehen.