Besonderes Kirchgeld: Bayern schafft Kirchensteuer für Atheisten und Muslime ab
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) hat auf ihrer Herbstsynode am 29. November 2018 mit großer Mehrheit und ohne Gegenstimmen beschlossen, das besondere Kirchgeld rückwirkend zum 1. Januar 2018 durch eine Änderung ihres Kirchensteuererhebungsgesetzes abzuschaffen. Damit ist Bayern das erste Bundesland, das auf diese Form der Kirchensteuer verzichtet. Das besondere Kirchgeld war im Freistaat seit dem Jahr 2004 zu entrichten. Positiv betroffen von dieser Entscheidung sind landesweit rund 30.000 Kirchenmitglieder (und ihre nicht-evangelischen Ehegatten). Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) bewertet die Entscheidung und benennt in einem Ausblick weiteren Reformbedarf.