Rezension zu Gerster (u.a.): Religionspolitik heute - Problemfelder und Perspektiven in Deutschland

von Gerhard Czermak

Der noch relativ junge Begriff "Religionspolitik" hat Konjunktur, und nicht wenige Tagungen und Bücher haben sich damit befasst. Staat und Religion ließen sich, so der Grundtenor, nicht strikt trennen und beeinflussten sich notwendig gegenseitig.

In der vielfältigen Literatur findet man aber kaum eine Auseinandersetzung mit der Frage, was eigentlich mit "Religionspolitik" konkret gemeint sein soll. Auch die "religionspolitischen" Sprecher bzw. Religions- und Kirchenbeauftragten der Fraktionen des Bundestags geben hierzu kaum Aufschluss. Aus Sicht der Politiker geht es darum, welche Gestaltungswünsche sie gegenüber den religiös-weltanschaulichen Richtungen entwickeln und umsetzen wollen, um die Pflege ständiger Kontakte mit den Religionsgemeinschaften und ggf. darum, Einfluss auf sie auszuüben. Dabei genügt es aber nicht, die einschlägigen Sachverhalte zuverlässig zu ermitteln, das Für und Wider staatspolitischer und gesellschaftlicher Interessen abzuwägen, die Ergebnisse auszutarieren und das Gesamtresultat mit der politischen Mehrheit umzusetzen. In einem liberalen Rechtsstaat wie Deutschland macht die Rede von Religionspolitik nur Sinn, wenn man die vom Verfassungsrecht gelassenen Spielräume anders nutzen oder ggf. das Grundgesetz ändern will. Die Verfassungsjuristen sind mit guten Gründen der Überzeugung, dass die anstehenden aktuellen Probleme anhand des heutigen Grundgesetzes gelöst werden können.

Gewichtig zum Thema ist der an der Universität Münster etablierte Exzellenzcluster "Religion und Politik". Dort beschäftigen sich laut Selbstbeschreibung des Exzellenzclusters seit 2007 etwa 200 Geistes- und Sozialwissenschaftler aus 20 Fächern mit dem Verhältnis von Religion und Politik quer durch die Epochen und Kulturen. Aber selbst in den gegenwartsbezogenen Beiträgen zu europäischen Ländern finden sich kaum Untersuchungen von Juristen. Sind aber schon die Äußerungen von Juristen wegen der Ideologieanfälligkeit der weltanschaulichen Materie generell mit Vorsicht zu genießen, so werden rechtliche Ausführungen von Nichtjuristen nur selten den speziellen Anforderungen gerecht. Die Bindung der Politik an das Recht spielt in ihrem Denken kaum eine Rolle.

Bei dieser allgemeinen Lage der "Religionspolitik" erwartet man gute Information und Hilfe von einer der neuesten einschlägigen Publikationen, nämlich dem Sammelband Religionspolitik heute. Er basiert auf der gleichnamigen Ringvorlesung, die 2016 von dem oben vorgestellten Exzellenzcluster Religion und Politik und dem Centrum für Religion und Moderne, beide Universität Münster, durchgeführt wurde. Der Band enthält Beiträge von über 30 Wissenschaftlern, Politikern und Repräsentanten religiös-weltanschaulicher Institutionen, so dass er als repräsentativ für die aktuelle Diskussion gelten kann. Sogar von einer Krise der bisher untätigen Religionspolitik ist die Rede.

In einigen grundsätzlichen Artikeln wird darauf hingewiesen, ein wesentlicher Teil der aktuellen Probleme sei in der "religiös-christlich-großkirchlichen Schlagseite" (Ulrich Willems) begründet, die auch in Länderverfassungen zum Ausdruck komme. Selbst der Leiter des katholischen Büros in Nordrhein-Westfalen, Antonius Hamers, hält in seinem Beitrag den Stellenwert der Kirche im Staat für zunehmend "begründungspflichtig". Marianne Heimbach-Steins, katholische Professorin für christliche Sozialwissenschaften, erklärt, die Religionsfreiheit diene gerade nicht dazu, eine Religion, welche auch immer, als solche unter "Artenschutz" zu stellen. Der Juraprofessor Thomas Gutmann stellt besonders deutlich das Gleichheitsgebot der Glaubensfreiheit heraus (egalitäres Konzept) und bezeichnet es zu Recht als wesentlich für die weltanschauliche Neutralität, "dass dem Staat bei der Begründung seiner Normen die Anknüpfung an religiöse Motive verwehrt ist". Er wehrt sich gegen die Forderung einer juristischen Minderheit nach nur differenzierter Gleichbehandlung. Auch verwahrt er sich gegen die teilweise vertretene juristische These von christlich-abendländischen Fundamenten des Rechtsstaats als geistesgeschichtlich und rechtstheoretisch falsch. Klipp und klar reduziert er die Bedeutung der Rechtspolitik erheblich, wenn er resümiert: "Manches spricht dafür, dass am Ende nur das Recht und nicht eine zunehmend unter populistischem Druck stehende, immer kurzfristiger agierende Politik imstande sein wird, das Prinzip gleicher Religionsfreiheit hochzuhalten."

Alles in allem erscheint der Faktor Recht in dem Sammelband (wie auch in der politischen Wirklichkeit der Religionspolitik) dennoch stark unterbelichtet, wenn auch viele Beiträge zumindest nebenbei die Einhaltung der Rechtsgleichheit anmahnen. Die Erörterung von Einzelgebieten wie Wohlfahrtsstaat, Medien, Islamfragen kommt weitgehend, wenn nicht ganz ohne rechtliche Bezüge aus. Ausdrücklich ist zu betonen, dass das nicht für die Abhandlung von Hartmut Kreß zum kirchlichen Arbeitsrecht gilt, dessen Herausnahme aus dem allgemeinen Recht längst nicht mehr zu rechtfertigen sei. Bei den behandelten politischen Parteien (nicht berücksichtigt: AfD und FDP) zeigt sich klare Kritik nur bei den Linken und in großen Teilen der Grünen. Bei den beiden Vertretern säkularer Richtungen steht die Kritik ohnehin im Vordergrund (bei Michael C. Bauer weniger, bei Michael Schmidt-Salomon besonders klar). Eine wirklich befriedigende kritische grundsätzliche Erörterung des Themas "Politik, Religion und Recht" scheint immer noch zu fehlen.

Ein Satz des Bandes trifft den Nagel ziemlich genau: "Manches spricht dafür, dass am Ende nur das Recht und nicht eine zunehmend unter populistischem Druck stehende, immer kurzfristiger agierende Politik imstande sein wird, das Prinzip gleicher Religionsfreiheit hochzuhalten" (Gutmann S. 171). Dass in Deutschland die Spielräume für eine wahrnehmbare Religionspolitik bei gleichzeitig kritischer und konsequenter Anwendung der verfassungsrechtlichen Vorgaben relativ gering sind, habe ich an anderer Stelle näher ausgeführt (siehe "Religionspolitik" ). Dazu gehört immerhin die Wahl von offener oder distanzierender Neutralität. Allgemein ist der ohnehin flexible Allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 I GG einzuhalten.

Jedenfalls dürfen Politiker keine Rechtspolitik gegen die Verfassung betreiben. Ihre mehrheitlich beschlossenen Gesetze müssen – ungeachtet einer ggf. individuell religiösen Motivation – rational so begründbar sein, dass sie auch in ideologischen Materien von allen Rechtsgenossen als akzeptabel und gerecht angesehen werden können. Siehe dazu den Lexikon-Artikel "Liberale-rechtstheorie". Gute Rechtspolitik wäre es, das Ausmaß des verfassungswidrigen Rechts nach und nach zu reduzieren. Die Rede von "Rechtspolitik" oder "rechtspolitisch" ist aber unklar und stets erläuterungsbedürftig.

Als Dokumentation des gegenwärtigen Standes der Quasi-Disziplin "Religionspolitik" ist der vielfältige Sammelband bestens geeignet. Er ist nicht nur sehr informativ, sondern enthält auch eine Reihe von Artikeln und Einzelaussagen, die der Grundposition des Instituts für Weltanschauungsrecht entsprechen.

Link zum Buch

Religionspolitik heute - Problemfelder und Perspektiven in Deutschland; von Daniel Gerster (Herausgeber), Viola van Melis (Herausgeber), Ulrich Willems (Herausgeber); Verlag Herder, 1. Auflage 2018, 464 Seiten, ISBN: 978-3-451-37807-2