BVerfG (1 BvR 147/75): Sexualkunde
Die individuelle Sexualerziehung gehört in erster Linie zu dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern im Sinne des Art. 6 Abs. 2 GG; der Staat ist jedoch aufgrund seines Erziehungsauftrages und Bildungsauftrages berechtigt, Sexualerziehung in der Schule durchzuführen.