BVerfG (1 BvR 439/75): Lohnsteuerkarte und Religionszugehörigkeit (Nichtannahmebeschluss)
Die gesetzlich vorgesehene Eintragung der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte steht mit dem Grundgesetz in Einklang.
Die gesetzlich vorgesehene Eintragung der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte steht mit dem Grundgesetz in Einklang.