BVerfG (1 BvR 1358/09): Schulpflichtverstoß (Nichtannahmebeschluss)
Religiösen Minderheiten ist es zuzumuten, dass der Staat bei der Verfolgung eigener Erziehungsziele Kinder für das Thema "sexueller Missbrauch" durch Fremde oder auch Familienangehörige sensibilisiert [...]. Er darf aber im Hinblick auf das religiöse Elternrecht keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben.