Selbstverständnis

Schlagwort Selbstverständnis

BVerfG 83, 341 = , 5. 2. 1991 – 2 BvR 263/86: Bahá’í

Die Grundsatzentscheidung zur religiösen Vereinigungsfreiheit (Art. 4 I, II GG, 137 II 1 WRV/140 GG) stellt klar, dass Religionsgemeinschaften, für die eine Anerkennung als Körperschaft i.S. des Art. 137 V WRV nicht in Betracht kommt, stets die Möglichkeit haben müssen, am Rechtsverkehr teilzunehmen. Das kann aus religiösen Gründen eine Abweichung von den Vorschriften des Vereinsrechts erfordern. Wichtig sind die Grundaussagen zum Begriff der Religionsgemeinschaft.

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BVerfG (2 BvR 1703 1718/83, 856/84): Loyalitätspflichten (Assistenzarzt, Buchhalter)

Es handelt sich trotz BVerfGE 137, 273 aus dem Jahr 2014 (Chefarztfall, Wiederheirat) nach wie vor um die wichtigste Entscheidung des BVerfG zum Kündigungsschutz in kirchlichen Einrichtungen. Ihre negativen gesellschaftlichen Auswirkungen sind enorm. Selbst manche kirchengeneigte Juristen haben sie kritisiert. Juristen, die bei der Rechtsanwendung nicht speziell kirchlich orientiert sind, haben mit Entsetzen reagiert.

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BVerfG (2 BvR 209/76): Goch-Entscheidung

Nach 137 III WRV/140 GG sind alle der Kirche zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform Objekte, bei deren Ordnung und Verwaltung die Kirche grundsätzlich frei ist, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück Auftrag der Kirche in dieser Welt wahrzunehmen.

Das Betriebsverfassungsgesetz ist insoweit kein für alle geltendes Gesetz i. S. des Art. 137 III WRV.

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