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Staatsleistungen - kein Ende in Sicht?

Monatelange verhandelten Bund, Länder und Kirchen ohne die Beteiligung säkularer Interessensvertreter:innen oder sonstiger nichtkirchlicher Beteiligten, wie das "Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" (BASTA) Anfang des Jahres kritisierte,
über die seit über 100 Jahren verfassungsrechtlich gebotene Ablösung der Staatsleistungen. Die Verhandlungen sind nun, wie der hpd unter Auswertung verschiedener Presseberichte schreibt, wohl vorerst am Veto der Länder gescheitert.

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»Wer die Verfassung nicht versteht, gehört nicht in den Bundestag!«

Unser ifw-Beirat Robert Roßbruch ist als Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben Mitorganisator einer aufsehenerregenden Aktion für selbstbestimmtes Sterben.

Die Berliner Zeitung schreibt dazu unter anderem: "Mit einer Aktion will ein Bündnis aus der Giordano-Bruno-Stiftung, der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, DIGNITAS-Deutschland und dem Verein Sterbehilfe auf das Thema Suizidhilfe aufmerksam machen. Am Montag werden einige Fahrzeuge mit dem Slogan "Wer die Verfassung nicht versteht, gehört nicht in den Bundestag!" auf den Straßen Berlins unterwegs sein, um auf ein Thema Sterbeassistenz aufmerksam zu machen. Anstoß für die Aktion ist die aktuelle Debatte im Bundestag zur Neuregelung der Suizidhilfe. Die dort verhandelten Gesetzentwürfe sind aus Sicht des Bündnisses "Mein Ende gehört mir – Für das Recht auf Letzte Hilfe", das sich für die Aktion verantwortlich zeichnet, nicht geeignet, die Selbstbestimmung des Einzelnen am Lebensende zu garantieren.

Die Giordano-Bruno-Stiftung erläutert die Aktion, die gerade in Berlin stattfindet, hier.

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Zusammenfassung des Beitrags von Lothar Jaeger: „Bemessung des Schmerzensgeldes nach Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker“

Lothar Jaeger, Vorsitzender Richter am OLG Köln a. D. und Mitautor des Standardwerkes "Schmerzensgeld", schließt mit seinem aktuellen Aufsatz (VersR 4/ 2023, 209–228) an seinen letzten – ebenfalls sehr lesenswerten – Beitrag, den wir hier zusammengefasst haben, an und zeigt Bemessungskriterien zur Höhe des Schmerzensgelds bei klerikalen Missbrauch auf. Zu Recht konstatiert er, dass hiernach das Schmerzensgeld "besonders hoch" ausfallen muss. Er unterstreicht, dass die Besonderheiten dieser Fälle darin liegen, "dass die Straftaten von Klerikern begangen wurden, die aufgrund ihrer Stellung in der Kirche und ihres Ansehens besonderes Vertrauen genossen, dem die Missbrauchsopfer nicht widerstehen konnten."

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Zusammenfassung des Aufsatzes von Rolf Schwanitz: Freilegungen – Zur Geschichte der Ablösung besonderer Staatsleistungen an die Kirchen und Schlussfolgerungen für ein Grundsätzegesetz

Unser ifw-Beirat und Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz hat in einem kompakten Beitrag, der seinesgleichen sucht, rhetorisch brillant die Geschichte der Ablösung der besonderen Staatsleistungen an die Kirchen freigelegt. Nach einem packenden Intro bringt er die Absurdität des seit nunmehr über 100 Jahren ignorierten Verfassungsauftrag auf den Punkt und fragt: "Wie konnte ein und derselbe Verfassungsartikel – der Ablösungsauftrag der Staatsleistungen an die Kirchen nach Art. 138 Abs. 1 WRV – im Jahr 1919 Bezugs- und Ankerpunkt für die Kirchen sein und dann neun Jahrzehnte später die gleiche Funktion für die Säkularen in der Bundesrepublik haben?"

Die Zusammenfassung können Sie hier weiterlesen, den Aufsatz in Gänze finden Sie hier.

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Klerikaler Missbrauch: "Strafbare Beteiligung an Sexualdelikten gehorsamspflichtiger Kleriker - Zugleich eine kritische Betrachtung des Kölner Gercke-Gutachtens" von Rolf Dietrich Herzberg

Unser ifw-Beirat Rolf Dietrich Herzberg beleuchtet in dem frei zugänglichen ZflStw-Beitrag (2023, 1-19) umfassend und scharfsinnig die erheblichen Mängel des strafrechtlichen Teils des sog. Gercke-Gutachtens zum klerikalen Missbrauch im Erzbistum Köln. Ein bestechender Beitrag, der nur den Schluss zulässt, dass das Gercke-Gutachten zur strafrechtlichen Aufarbeitung der klerikalen Missbrauchsfälle in Gänze ungeeignet ist. Mit beeindruckender Präzision arbeitet Herzberg heraus, dass keiner der mitwirkenden Juristen der übernommenen großen Verantwortung gerecht geworden ist.

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Offener Brief: Kinderschutz, Selbstbestimmung und Gleichstellung umsetzen: die "Beschneidungserlaubnis" § 1631d BGB abschaffen!

Heute, am 12. Dezember 2022, jährt sich die "Beschneidungserlaubnis" § 1631d BGB zum 10. Mal. Diesen Umstand nehmen Betroffene, Expert:innen und Vertreter von Fachorganisationen zum Anlass, sich mit einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestags zu wenden. Sie fordern mit guten juristischen, medizinischen und ethischen Gründen die Abschaffung des § 1631d BGB.

Den offenen Brief können Sie hier herunterladen.

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