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Rezension zu Isensee: Staat und Religion. Abhandlungen aus den Jahren 1974-2017

von Gerhard Czermak

Der Band umfasst die wesentlichen Teile der vom nunmehr über 80-jährigen Autor verfassten Texte zur Thematik Staat-Religion-Kirche. Er verdient schon deswegen Beachtung, weil Isensee, zusammen mit Paul Kirchhof auch Mitherausgeber des jetzt 13-bändigen Handbuchs des Staatsrechts, einer der öffentlichkeitswirksamsten deutschen Staatsrechtslehrer ist. Dass der Katholizismus in der Person des Verfassers tief verankert ist, kommt auch in den hier zu erörternden gesammelten Schriften klar zum Ausdruck. Gerade das kann von Interesse sein für jemand, den das Denken eines solchen Juristen in diesem speziellen Gesamtzusammenhang interessiert und der eine Einordnung im Vergleich mit anderen Religionsrechtlern anstellen möchte.

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Rezension zu Härle: Religionsunterricht unter pluralistischen Bedingungen

von Hartmut Kress

Inzwischen wird es immer stärker klärungsbedürftig, wie unter heutigen Bedingungen Religionsunterricht gestaltet und organisiert werden kann und ob der herkömmliche, auf Art. 7 Abs. 3 GG gestützte konfessionelle Religionsunterricht überhaupt noch haltbar ist. Der Stadtstaat Hamburg hat einen Sonderweg eingeschlagen. Aufgrund der Säkularisierung der Bevölkerung begann die evangelisch-lutherische Kirche den von ihr dort angebotenen Religionsunterricht schon in den 1970er Jahren umzufunktionieren: Sie führte einen "Religionsunterricht für alle in evangelischer Trägerschaft" ein. Künftig soll der Religionsunterricht von mehreren Religionsgesellschaften gemeinsam getragen werden ("Trägerpluralität"), wobei die Schülerinnen und Schüler, die religionsübergreifend an ihm teilnehmen, abwechselnd von Lehrpersonal aus den verschiedenen religiösen Denominationen zu unterrichten seien. Dass dieses Konzept von Art. 7 Abs. 3 GG nicht mehr gedeckt wird, haben juristische Stimmen deutlich zur Sprache gebracht. Zu dem gleichen negativen Ergebnis gelangt ein Gutachten, das die für Hamburg zuständige evangelisch-lutherische Nordkirche bei dem Heidelberger evangelischen Theologen Wilfried Härle in Auftrag gegeben hat und das jetzt gedruckt vorliegt.

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Rezension zu Wißmann: Religionsunterricht für alle?

von Hartmut Kress

Das Buch dokumentiert ein Gutachten, das der an der Universität Münster tätige Jurist H. Wißmann im Jahr 2017 für die Evangelisch-Lutherische Nordkirche verfasst hat. Es erörtert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des "Religionsunterrichts für alle", der in den Schulen des Stadtstaats Hamburg zurzeit als bekenntnisgebundenes Schulfach vorgehalten wird. Dabei handelt es sich um einen neuen Typus des Religionsunterrichts, der ein Strukturdilemma des herkömmlichen kirchlich-konfessionellen Fachs "Religion" kompensieren soll. Selbst wenn es in dem Gutachten so nicht gesagt wird: Der Sache nach ist aus ihm zu folgern, dass Art. 7 Abs. 3 GG abgeändert werden müsste, um das Hamburger Projekt eines religionsadditiven bzw. religionskumulativen "Religionsunterrichts für alle" verfassungskonform werden zu lassen.

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Friedenstheologischer Sammelband „Die Seelen rüsten – zur Kritik der staatskirchlichen Militärseelsorge“ nimmt ifw-Beitrag auf

Der ifw-Lexikonbeitrag "Militärseelsorge" von Gerhard Czermak ist in Band 8 der Reihe edition pace "Die Seelen rüsten - zur Kritik der staatskirchlichen Militärseelsorge" erschienen. Der Sammelband wurde von den Theologen Rainer Schmid, Thomas Nauerth, Matthias-W. Engelke und Peter Bürger in Kooperation mit dem Ökumenischen Institut für Friedenstheologie (ÖFT) herausgegeben.

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Rezension zu Czermak/Hilgendorf: Religions- und Weltanschauungsrecht - Eine Einführung

von Martin Kutscha

In einer Situation, in der die Mitgliederzahl der beiden großen Kirchen schwindet, ist ein Lehrbuch von großem Nutzen, dass die rechtlichen Grundlagen der Einzelfragen um Religion und Weltanschauung systematisch darstellt und dabei die bisher vorherrschende, die christlichen "Amtskirchen" privilegierende Perspektive bewusst vermeidet. Das Werk des ehemaligen Verwaltungsrichters Gerhard Czermak und des Strafrechtlers Eric Hilgendorf stellt eine Fundgrube für die kompetente rechtliche Beurteilung einer Vielzahl von Fragen im Hinblick auf Religion und Weltanschauung dar und ist deshalb gerade aus bürgerrechtlicher Sicht nachdrücklich zu empfehlen.

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Rezension zu Czermak/Hilgendorf: Religions- und Weltanschauungsrecht - Eine Einführung

von Gerd Warkentin

Czermak kritisiert in dem alternativen Lehrbuch allzu einseitig kirchenfreundliche Sichtweisen, stellt aber die herkömmlichen Ansichten fair und studiengerecht dar. Das Buch enthält zum besseren Verständnis viele Tatsacheninformationen, die man anderswo nicht findet. Ein besonderes Anliegen ist ihm die konsequente Einhaltung des ausführlich beschriebenen Neutralitätsgebots. Der bekannte Strafrechtler Hilgendorf gibt einen informativen Überblick über das Religionsstrafrecht einschließlich der Problematik der Zirkumzision und der Sterbehilfe. Die Darstellung ist auch für Nichtjuristen gut verständlich. Insgesamt handelt es sich um eine übersichtliche und auch für interessierte Laien lesenswerte kritische Darstellung einer umfassenden Materie. Sie bereichert die Fachliteratur.

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Rezension zu Sachs: Grundgesetz-Kommentar

von Gerhard Czermak

Der erstmals 1996 publizierte Grundgesetz-Kommentar von Prof. Dr. Michael Sachs (Hg.) ist nunmehr bereits in 8. Auflage erschienen. Angesichts der großen Zahl von GG-Kommentaren ist das ein beachtlicher Erfolg. Die 1. Auflage wies 2016 Seiten auf, die neueste hat nicht weniger als 2820. Die für das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) erarbeitete Kurzbesprechung dieses Großkommentars fokussiert sich auf den Aspekt der Säkularität des Staates im Sinne der Unabhängigkeit des Rechtssystems von Religion und Weltanschauung. Dazu gehört die Begründbarkeit aller Rechtsnormen durch sachlich allgemein nachvollziehbare Gründe, ohne dass dabei besondere religiös-weltanschauliche oder sonst ideologische Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Der "Sachs" weist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfassend nach, und auch die supranationalen Entwicklungen werden erfasst. Der Kommentar ist auf weitgehende thematische Vollständigkeit angelegt, weswegen inhaltliche Kontroversen notwendigerweise häufig vernachlässigt werden müssen. Jedenfalls bekommt man für einen angemessenen Preis ein Maximum an Kommentar.

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Gerhard Czermak/Eric Hilgendorf: Religions- und Weltanschauungsrecht - Eine Einführung

Gerhard Czermak/Eric Hilgendorf: "Religions- und Weltanschau.ungsrecht - Eine Einführung"

Das gegenüber der Erstauflage erheblich erweiterte und aktualisierte Buch gibt eine kompakte Einführung in die theoretisch und praktisch wichtigsten Bereiche des Religionsrechts. Es überzeugt durch klare rechtliche Grundbegriffe, eine konsistente Dogmatik, die Abkehr von einer einseitig kirchenzentrierten Sichtweise, die besondere Berücksichtigung des Neutralitätsgebots sowie das Aufgreifen vernachlässigter Fragen (etwa im Schulwesen, bei der Kirchensteuer, der Religionsförderung oder dem Vertragsrecht). Grundprobleme werden unter Einbeziehung konträrer Ansichten konkret nachvollziehbar entwickelt. Normtexte und Rechtsprechungsübersichten runden das leserfreundliche Buch ab. Statistische und historische Hinweise fördern das Gesamtverständnis und machen diese Einführung auch für Nichtjuristen, etwa Politologen, Theologen und Journalisten, interessant.

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Rezension zu Gerster (u.a.): Religionspolitik heute - Problemfelder und Perspektiven in Deutschland

von Gerhard Czermak

Der noch relativ junge Begriff "Religionspolitik" hat Konjunktur, und nicht wenige Tagungen und Bücher haben sich damit befasst. Staat und Religion ließen sich, so der Grundtenor, nicht strikt trennen und beeinflussten sich notwendig gegenseitig. In der vielfältigen Literatur findet man aber kaum eine Auseinandersetzung mit der Frage, was eigentlich mit "Religionspolitik" konkret gemeint sein soll. Als Dokumentation des gegenwärtigen Standes der Quasi-Disziplin "Religionspolitik" ist der vielfältige Sammelband bestens geeignet. Er ist nicht nur sehr informativ, sondern enthält auch eine Reihe von Artikeln und Einzelaussagen, die der Grundposition des Instituts für Weltanschauungsrecht entsprechen.

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