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BVerfG: Keine Entscheidung zur Teilnahmepflicht eines Schülers am Moscheebesuch

Weil sie ihren Sohn an dem Tag aus dem Unterricht nahmen, an dem ein Schulausflug in eine nahegelegene Moschee geplant war, wurden die Eltern eines Siebtklässlers zu einem Bußgeld von je 25 € verurteilt. Die Rechtsbehelfe der Eltern gegen die Entscheidung scheiterten, zunächst vor dem Oberlandesgericht, nun auch vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1070/19). Die Gründe lagen allerdings im Prozessrecht. Über die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Teilnahmepflicht für Schüler entschied keines der höheren Gerichte. Eine Darstellung von Marcus Licht.

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VG Düsseldorf: Keine Vollverschleierung am Steuer („Niqab“)

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied in einem Eilverfahren am 26.11.2020 (Az. 6 L 2150/20), dass die Religionsfreiheit es nicht gebiete, einer Muslima, die einen Niqab trägt, eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen zu erteilen. Die Muslima hatte von der Bezirksregierung Düsseldorf verlangt, ihr den Niqab - ein Kopf-Schultertuch, das den gesamten Kopf- und Halsbereich verdeckt und nur einen Sehschlitz für die Augen frei lässt - am Steuer ausnahmsweise zu erlauben. Das Gericht hat nun der Bezirksregierung Recht gegeben, die den Antrag abgelehnt hatte.

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ArbG Karlsruhe: Entschädigungsanspruch nach AGG aufgrund Benachteiligung wegen Religion

Das Arbeitsgericht Karlsruhe sprach in einem Urteil vom 18.9.2020 (Az. 1 Ca 171/19) einer Bewerberin eine Entschädigung zu, die die Evangelische Landeskirche in Baden zu entrichten hat. Ohne Kirchenmitglied zu sein, hatte sie sich auf eine Sekretariatsstelle beworben und war abgelehnt worden. Das ArbG legte die Rechtsprechung des EuGH und des BAG zugrunde und befand, dass die Bewerberin ungerechtfertigt benachteiligt worden ist. Eine Analyse von Professor Hartmut Kreß.

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LG Hamburg: Schwangerschaftsabbruch darf nicht mit dem Holocaust gleichgesetzt werden

Entlastung für Ärztin Kristina Hänel, wichtiges Zeichen gegen Holocaustverharmlosung und neue Etappe im Kampf gegen § 219a StGB.

Das Gericht gab mit dem Urteil vom 24.08.2020 (Az. 324 O 290/19) der Klägerin Kristina Hänel Recht. Es verurteilte den Beklagten Klaus Günter Annen zum Unterlassen diverser Äußerungen über dessen Website "babycaust", sprach der Ärztin eine Entschädigung zu und stellte fest, dass die von Kristina Hänel durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche nicht mit dem Holocaust gleichgesetzt werden dürfen. Eine Analyse von Marcus Licht.

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EGMR: Unzulässiger Vermerk über fehlende Taufe auf der Geburtsurkunde in Griechenland

Der Fall "Stavropoulos und andere gegen Griechenland" (Aktenzeichen Nr. 52484/18 vom 25. Juni 2020) betraf eine Praxis innerhalb griechischer Meldeämter, bei der eine rein amtliche Namensgebung, also wenn das Kind nicht getauft wurde, auf den Geburtsurkunden vermerkt wurde.

Dies verletze das Recht aus Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, zur Offenbarung der eigenen Glaubensüberzeugungen nicht verpflichtet zu werden, entschied der EGMR einstimmig.

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BVerfG: Vorlagefrage zur Abgabe von Natrium-Pentobarbital unzulässig

hpd: "Für die betroffenen Schwerstkranken ist der Nervenkrieg leider noch lange nicht vorbei." Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und ifw-Beirat, der als Rechtsanwalt derzeit insgesamt acht Antragsteller/innen bei ihren Anträgen auf Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital (NaP) vertritt, bewertet die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. 05. 2020 (Az. 1 BvL 2/20 u.a.) (verfassungs-)rechtlich für schlüssig und konsequent und mittelfristig für zielführend, jedoch bezogen auf die aktuelle Situation der Betroffenen für praxisfern. (Weiterlesen)

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Fällt der bayerische Kreuzerlass von 2018? Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 27.5.2020

Mit diesem im Juni veröffentlichten Beschluss erlangte das VG München viel Aufmerksamkeit, erntete aber wenig Kritik. Das lag auch daran, dass der Pressesprecher des Gerichts betont hatte, es handele sich nur um die prozessrechtliche Frage, ob die einschlägige neue Vorschrift der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (§ 28 AGO) nur behördeninterne Bedeutung habe oder ob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) über die generelle Gültigkeit der Vorschrift als Rechtsnorm mit Außenwirkung zu entscheiden habe. Letzteres sei der Fall, so dass die Sache an den BayVGH verwiesen wurde. Ein Kommentar von Gerhard Czermak.

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EGMR: Russland muss Religionsfreiheit im Strafvollzug beachten

In der Entscheidung "Korostelev gegen Russland" (Aktenzeichen Nr. 29290/10) vom 12.05.2020 gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einem Strafgefangenen muslimischen Glaubens recht. Dieser hatte sich auf eine Verletzung seiner Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK berufen, nachdem ihm sein nächtliches Gebet durch ein russisches Gefängnis untersagt worden war.

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VG München: "Kreuzerlass" greift in Art. 4 GG ein

hpd: Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München und der bfg Bayern zeigen sich erfreut über den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 27. Mai zum sogenannten "Kreuzerlass" der bayerischen Staatsregierung. Unter anderem hat das Gericht festgestellt, dass der Kreuzerlass einen Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstellt und dass dieser "gezielt darauf gerichtet (ist), jeden Behördenbesucher mit dem Kreuz zu konfrontieren". (Weiterlesen)

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VG Gießen: Keine religiösen Sonderrechte in Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber

Das Verwaltungsgericht Gießen hat am 20.05.2020 in sechs verschiedenen Verfahren Eilanträge von Asylbewerbern abgelehnt. Die Eilanträge richteten sich gegen die Verpflichtung, bis zu einer anderweitigen Zuweisung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Neustadt (Hessen) wohnen zu müssen. Darüber hinaus begehrten die Antragsteller die Möglichkeit, die Gemeinschaftsküche während des Ramadans auch zu Nachtzeiten nutzen zu dürfen (Az.: 4 L 1755/20.GI.A, 4 L 1756/20.GI.A, 4 L 1762/20.GI.A, 4 L 1764/20.GI.A, 4 L 1766/20.GI.A, 4 L 1768/20.GI.A).

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