BVerfG: Keine Entscheidung zur Teilnahmepflicht eines Schülers am Moscheebesuch
Weil sie ihren Sohn an dem Tag aus dem Unterricht nahmen, an dem ein Schulausflug in eine nahegelegene Moschee geplant war, wurden die Eltern eines Siebtklässlers zu einem Bußgeld von je 25 € verurteilt. Die Rechtsbehelfe der Eltern gegen die Entscheidung scheiterten, zunächst vor dem Oberlandesgericht, nun auch vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1070/19). Die Gründe lagen allerdings im Prozessrecht. Über die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Teilnahmepflicht für Schüler entschied keines der höheren Gerichte. Eine Darstellung von Marcus Licht.