VG Wiesbaden: Unterricht über den Islam an hessischen Schulen ist kein Religionsunterricht
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am 6.09.2019 entschieden, dass der Unterricht über den Islam an hessischen Schulen, wie er im laufenden Schuljahr an sechs weiterführenden Schulen im Rahmen eines Schulversuches in den 7. Jahrgangsstufen erprobt wird, kein Religionsunterricht im Sinne des Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG ist. Nach der Konzeption des Faches diene es vielmehr der Information über den Islam, solle also Wissen vermitteln und nicht bestimmte religiöse Bekenntnisinhalte als wahr darstellen. Insgesamt ähnele der vom Land Hessen konzipierte "Islamunterricht" eher dem Ethikunterricht als einem Religionsunterricht (Az.: 6 L 1363/19.WI).