Offener Brief: Kinderschutz, Selbstbestimmung und Gleichstellung umsetzen: die "Beschneidungserlaubnis" § 1631d BGB abschaffen!

Heute, am 12. Dezember 2022, jährt sich die "Beschneidungserlaubnis" § 1631d BGB zum 10. Mal. Diesen Umstand nehmen Betroffene, Expert:innen und Vertreter von Fachorganisationen zum Anlass, sich mit einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestags zu wenden. Sie fordern mit guten juristischen, medizinischen und ethischen Gründen die Abschaffung des § 1631d BGB.

Den offenen Brief können Sie hier herunterladen.

Inhalt des offenen Briefes:

Kinderschutz, Selbstbestimmung und Gleichstellung umsetzen:
die "Beschneidungserlaubnis" § 1631d BGB abschaffen!

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz,
sehr geehrter Herr Minister Dr. Buschmann,
sehr geehrte Frau Ministerin Paus,
sehr geehrter Herr Minister Professor Lauterbach,
sehr geehrte Mitglieder des Bundeskabinetts,
sehr geehrte Abgeordnete des demokratischen Spektrums im Deutschen Bundestag,

seit nunmehr zehn Jahren gilt in Deutschland mit § 1631d BGB eine Vorschrift, die einen elementaren rechtlichen Schutz männlicher Kinder beseitigt hat. Die Eltern sollen veranlassen dürfen, dass ihrem Jungen die gesunde Penisvorhaut abgeschnitten wird.

Der Deutsche Bundestag hat diese Entscheidung am 12.12.2012 gefällt, bekanntlich

- trotz der Risiken und Komplikationen, die mit der medizinisch nicht notwendigen Amputation des sexuell sensibelsten Teils des Gliedes nachweislich verbunden sind,

- gegen den Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung,

- gegen die ausdrücklichen ärztlichen Empfehlungen der zuständigen medizinischen Fachgesellschaften,

- gegen den Protest von Kinderschutz-, Frauenrechts- und Betroffenenorganisationen.

Sogar die übliche Evaluation des Gesetzes nach fünf Jahren wurde explizit abgelehnt.

Die Bilanz fällt desaströs aus:

- Patriarchale Verletzungs- und Unterwerfungsrituale und eine empathielose Tolerierung des Rechtes des Stärkeren im Umgang mit den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft sind  seitdem gesetzlich legitimiert.

- Zum ersten Jahrestag der Entscheidung konstatierten sieben Verbände bei einer Pressekonferenz in Berlin, das Gesetz sei gescheitert: Weder sei die Betäubungsproblematik gelöst, noch die verletzten Rechte des Kindes auf körperliche, psychische und sexuelle Unversehrtheit adäquat berücksichtigt worden, schon gar nicht "vorrangig", wie Art. 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention es mit Gesetzeskraft einfordert.

- § 1631d BGB führt zur Nichtaufnahme und Einstellung von Strafverfahren trotz dokumentierter Missachtungen gesetzlicher Vorgaben für Operationen (z.B. Nürnberg 2019) – also genau bei Fällen, die man mit Einführung der Erlaubnis verhindern wollte.

- Wir alle wissen: Vorhautentfernungen ohne strenge medizinische Indikation verursachen unnötiges Leid! Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie stellte zudem fest: Jährlich müssen ca. 400 Jungen aufgrund von Komplikationen stationär nachbehandelt werden.

- Es kommt vermehrt zu Schadensersatzverfahren von Betroffenen, die unter den körperlichen, psychischen und sexuellen Folgen einer frühkindlichen Vorhautabtrennung leiden.

- Entstanden ist ein gesetzliches Chaos: Mit §§ 226a StGB, 1631d BGB und 1631e BGB gelten mittlerweile drei verschiedene Regelungen, die Kindern – je nach genitaler Ausstattung bei Geburt – völlig unterschiedliche Schutzrechte an ihren Genitalien zu- oder aberkennen. Eine weltweit einmalige Situation.

- Bedenken Sie bitte, dass die neu geschaffene Nachbarvorschrift, der § 1631e BGB, bestimmt: "In operative Eingriffe an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen des nicht einwilligungsfähigen Kindes … können dieEltern nur einwilligen, wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann". Dagegen verhindert § 1631d BGB in puncto Aufschiebbarkeit des Eingriffs aktiv die Gleichstellung und vereitelt damit ausschließlich fürs Abschneiden der Penisvorhaut, dass der Betroffene selbstbestimmt entscheidet.

- § 1631d BGB schwächt den Kampf gegen die Mädchenverstümmelung: Gesetzeskommentatoren sehen sich vom Gleichbehandlungsgebot gezwungen, § 1631d BGB in analoger Anwendung auf weniger invasive Formen von Zwangseingriffen an der Vulva zu erstrecken; Legitimationsversuche der Mädchenverstümmelung verweisen auf Deutschland, wo das Abtrennen erogener Zonen von Kindern gesetzlich erlaubt sei.

- Die von § 1631d BGB erlaubten Penisvorhautentfernungen erschweren in erheblicher Weise eine von manchen trans* Personen später erstrebte operative Genitalangleichung – und wirken freiheitseinschränkend.

- Renommierte Stimmen des juristischen Schrifttums stufen § 1631d BGB (in mehrfacher Hinsicht) als verfassungswidrig ein.

Aus den Reihen derer, die § 1631d BGB rechtfertigten, war 2012 häufig zu vernehmen, dass die Debatte zu diesem Thema weitergehen müsse. Leider hat es keine weitere öffentliche politische Debatte gegeben.

Fachwelt und Zivilgesellschaft hingegen haben die Arbeit dazu fortgesetzt:

- Ärztliche Fachgesellschaften stellten 2017 und erneut 2022 in den Medizinischen Leitlinien "Phimose und Paraphimose" den aktuellen Wissensstand zu Anatomie, elementaren sexualsensorischen Funktionen und zur Behandlung von Erkrankungen der Penisvorhaut vor. Dies verdeutlicht, wie ernsthaft sich die Medizin auch ihrer eigenen Verantwortung stellt, zu häufige und vorschnelle Operationen bei Kindern zu vermeiden.

- Vorschläge für rechtliche Übergangsregelungen liegen seit Jahren vor, etwa von der Fachtagung "Jungenbeschneidung in Deutschland" an der Universitätsklinik Düsseldorf 2017.

- Der jährlich am 7. Mai begangene "Weltweite Tag der Genitalen Selbstbestimmung" sowie die universitären Fachtage in Köln 2014, Düsseldorf 2017 und Mainz 2022 stellen Ihnen als politisch Verantwortliche eine große Zahl frei verfügbarer internationaler Zeugnisse von Betroffenen und Fachleuten in Medizin, Recht und Religion als Grundlage für Ihr Handeln zur Verfügung.

- Immer mehr Betroffenen wird bewusst, was ihnen genommen wurde und welche physischen und psychischen Probleme dadurch entstanden sind. Sie melden sich in zahlreichen Formaten und sind auch in Medien zu hören. Jüngst haben ARTE und ARD eindrückliche Dokumentationen hierzu ausgestrahlt.

Die Zivilgesellschaft hat also vorgelegt und dabei gezeigt, dass eine angemessen sachliche Behandlung des Themas im Sinne des Kinderschutzes möglich ist.

Nun ist es an Ihnen, sehr geehrte Abgeordnete,

nehmen Sie bitte die Faktenlage zur Kenntnis und beenden Sie diese ethisch, medizinisch, verfassungsrechtlich und vor allem aus Sicht der leidvoll Betroffenen unerträgliche Situation:

- Schaffen Sie § 1631d BGB ab! Kehren wir in Deutschland zurück zum uneingeschränkten und in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und eine gewaltfreie Erziehung – und zwar unabhängig vom Geschlecht.

- Initiativen zur Abschaffung geschlechtsspezifischer Diskriminierungen, zu Selbstbestimmung und zum Recht über den eigenen Körper werden auf politischer Ebene permanent diskutiert – auch in der aktuellen Bundesregierung. Diese wichtigen Initiativen dürfen aber nicht weiterhin die Jungen insoweit schutzlos lassen, als das Abschneiden ihrer erogensten Zonen erlaubt bleibt.

- Wie bereits 2012 von vielen Organisationen vorgeschlagen wurde, brauchen wir einen "Runden Tisch", um mögliche Wege zur konkreten Umsetzung des Kinderschutzes und der empathischen Achtung der Intimsphäre auch von Jungen gemeinsam zu erarbeiten.

- Staatlich geförderte Aufklärung wie in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung muss endlich nach aktuellem Wissensstand erfolgen.

- Wir brauchen geförderte Forschung zum Thema "Genitale Selbstbestimmung" für alle Kinder.

Dafür tragen Sie auf gesetzgeberischer Ebene Verantwortung.

Vor uns liegt ein anspruchsvoller, aber lohnender Prozess, an dem alle gesellschaftlich relevanten Kräfte mit ihren jeweiligen Kompetenzen zu beteiligen sind.

Ziel kann nur sein: Gleicher Schutz ausnahmslos aller Kinder in ihren Rechten auf Genitale Selbstbestimmung und auf eine offene Zukunft.

Prof. Dr. Matthias Franz, Universitätsklinikum Düsseldorf
Prof. Dr. Jörg Scheinfeld, Johannes Gutenberg-Universität, Mainz
Prof. Dr. Maximilian Stehr, Cnopfsche Kinderklinik, Nürnberg
Eldad Stobezki, mutatis mutandis, Frankfurt am Main
Victor Schiering, Vorsitzender MOGiS e. V. – Eine Stimme für Betroffene

Erstunterzeichnende Personen:

Prof. Dr. Matthias Franz, Psychoanalytiker, Universitätsklinikum Düsseldorf

Prof. Dr. jur. Jörg Scheinfeld, Johannes Gutenberg-Universität, Mainz, Direktor Institut für Weltanschauungsrecht

Prof. Dr. Maximilian Stehr, Cnopfsche Kinderklinik, Nürnberg

Eldad Stobezki, mutatis mutandis, Frankfurt am Main

Victor Schiering, Vorsitzender MOGiS e. V. – Eine Stimme für Betroffene

Dr. Helmut Jäger, Vorstand pro familia Niedersachsen e. V.

Dr. Ute Sonntag, Vorstand pro familia Niedersachsen e. V.

Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie e. V.

Deutsches Kinderbulletin - jedem Kind ein Chance / Politische Kindermedizin

Dr. Thomas Fischbach, Präsident BVKJ – Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V.

Prof. Dr. jur. Holm Putzke, Universität Passau

Prof. em. Dr. jur. Rolf Herzberg, Ruhr-Universität Bochum

Prof. Dr. jur. Tonio Walter, Universität Regensburg, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht

PD Dr. Stefan Schick, Philosoph, Universität Leipzig

Prof. Dr. jur. Hans-Ullrich Paeffgen, Universität Bonn

Dr. Christoph Kupferschmid, Kinder- und Jugendarzt, Ulm

Dr. Ludwig Janus, Vorstand Gesellschaft für Psychohistorie und Politische Psychologie

Prof. Dr. Ulrich Egle, Facharzt für Psychosomatische Medizin, Vorsitzender Interdisziplinäre Gesellschaft für Psychosomatische Schmerztherapie (IGPS)

Prof. Dr. Inge Seiffge-Krenke, Psychoanalytikerin, Universität Mainz

Prof. Dr. Gisela Zenz, Rechtswissenschaftlerin, Psychoanalytikerin, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Dr. Necla Kelek, Soziologin, Publizistin

Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Dr. h. c. mult. Dieter Adam, München

Dr. Hanna Rheinz, Publizistin

Dr. Michael Schmidt-Salomon, Philosoph, Vorstand Giordano-Bruno-Stiftung

Prof. Dr. Rüdiger Seitz, Facharzt für Neurologie, Universitätsklinikum Düsseldorf

Prof. Dr. Rainer Krause, Psychoanalytiker, em. Lehrstuhlinhaber Univers. des Saarlandes

Prof. Dr. Christiane Waller, Fachärztin für psychosomatische Medizin, Klinikum Nürnberg, Vize-Präsidentin Deutsches Kollegium für psychosomatische Medizin

Dr. Christian Bahls, Vorstand MOGiS e. V. – Eine Stimme für Betroffene

Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher, Philosoph, Ethiker, Universität Düsseldorf

Dr. Rainer Böhm, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Publizist

Prof. Dr. Paul Janssen, Psychoanalytiker, em. Lehrstuhlinhaber Psychosomatische Medizin Ruhr-Universität Bochum

Prof. Dr. Godula Kosack, Vorsitzende TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V., Soziologin, Universität Marburg

Dr. med. Wolfgang Bühmann, Facharzt für Urologie

Marlene Rupprecht, SPD, ehem. Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages

Prof. Dr. Hartmut Kreß, Bonn

Prof. Dr. Eva Rass, Honorarprofessorin Universität Mannheim, Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin, Autorin

Dr. jur. Klaus-Henning Lemme, SPD, Staatsekretär a. D. des Bundeslandes Niedersachsen

Matthias Sonnenburg, Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Vorsitzender Gesellschaft für frühkindliche Bindung

Dr. Irmgard Paffinger, Vorsitzende Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Dr. med. Frank-Mattias Schäfer, FEAPU, Oberarzt, Nürnberg

Prof. Dr. jur. Horst Schlehofer, Universität Düsseldorf

Dr. med. Julia Fries, Ärztin der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e. V., Frankfurt am Main

Dr. rer. biol. hum. Hans Hopf, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut (Verfasser von "Die Psychoanalyse des Jungen")

Stefan Beier, Diplom Soziologe, Vorstand Agentur für Männer eG

Dr. Meike Beier, Vorsitzende  intaktiv e. V. - eine Stimme für Genitale Selbstbestimmung

Walter Sittler, Schauspieler

Dr. med. Bernhard Stier, Beauftragter für Jungenmedizin/Jungengesundheit BVKJ e. V., Hamburg

Dr. Lale Akgün, Psychologin und Psychotherapeutin

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Weitere unterzeichnende Personen:

Zentralrat der Konfessionsfreien e. V.

Iris Giesler-Petersen, Verwaltungsjuristin

Dr. Max Bartel, Psychologischer Psychotherapeut, Berlin

Dr. Gottfried von Aulock, Rechtsanwalt, München

Ernst-Günther Krause, Dipl. Hdl., Sprecher LAG Säkulare Grüne Bayern

Dorothea Meuren, Dipl.-Soziologin, LAG Säkulare Grüne Baden-Württemberg

Michael Körner, Bündnis 90/Die Grünen, Kovorsitzender der LAG Säkulare Grüne Baden-Württemberg

Ute Lefelmann-Petersen M.A., Mitglied im Verein Säkularer Islam Hamburg und Mitglied bei den Bündnis90/Die Grünen

Walter Otte, Rechtsanwalt, Sprecher Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne, Berlin

Dr. Sabrina Seidler, AK Säkulare SPD Düsseldorf

Dr. Andrea Möllering, Chefärztin der Klinik für Psychotherapeutische und Psychosomatische Medizin, Evangelisches Klinikum Bethel

Univ.-Prof. Dr. med. Eckard Hamelmann, Direktor der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Ärztlicher Direktor | Kinder-Zentrum Bethel, Evangelisches Klinikum Bethel, Universitätsklinikum OWL | Universität Bielefeld

Jochen Leben, SPD-Mitglied und Mitglied im Arbeitskreis Säkulare im SPD- Unterbezirk Düsseldorf

Johannes Engelmann, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne in Schleswig-Holstein 2019-2022

Toni Nezi, SPD Ortsvereinsvorsitzender und Mitglied im Kreisvorstand

Johannes Heibel, Dipl. Sozialpädagoge (FH), Vorsitzender der Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen e.V. (seit 30 Jahren bundesweit aktiv)

Dr. Endre Koncsik, em. Vizeoffizial

Ute Koncsik, Pfarrersfrau

Prof. Dr. habil. Imre Koncsik, Theologe

Dr. Andreas Dieckmann, Physiker 

Prof. Dr. med. Knut Brockmann, Universitätsmedizin Göttingen

Thomas Litz, Dipl. Psych., Psychoanalytiker

Carolin Jungbluth, Psychologische Psychotherapeutin

Dr. Norbert L. Waldmann, FA. f. Psychiatrie und Psychotherapie

Birgit Wald, Psychologische Psychotherapeutin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin 

Prof. Dr. phil. Dr. rer. med. habil. Mariacarla Gadebusch Bondio, Medizinethikerin- und historikerin

Dr. Helene Timmermann, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Familientherapeutin/Supervisorin

Friederike Augustin-Moretti, Dipl.Psych., Psychoanalytikerin

Michael Degen, Dipl.-Psych., Psychoanalytiker, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Dr. Eveline Ben Sliman, Dipl.-Psych.

Stiftung zur Förderung der Philosophie

Henry Kessler, Dipl.-Psych., Psychoanalytiker

Dr. Eva Neumann, wiss. Mitarbeiterin LVR-Klinikum Düsseldorf Kliniken der Heinreich-Heine-Universität Düsseldorf, Abteilung für psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Dr. med. Andrea Schleu, Vorsitzende Ethikverein e.V.

Dr. phil. Jürgen Thorwart, stellvertretender Vorsitzender Ethikverein e.V.

Dr. med. Kolja Eckert, Facharzt für Kinderchirurgie, Ltd. Arzt für Kinderchirurgie am Marienhospital Gelsenkirchen

Dipl.-Päd. Katharina Fitte, analytische und tiefenpsychologische 
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Dr.med. Wolfram Hartmann, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Ehrenpräsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte

Renate Bernhard, Journalistin

Dr. Sylvia Kaufhold, Rechtsanwältin