Schwerpunkte
1. Neutralität des Staates: Trennung von Staat und Religion/allen Weltanschauungen als Voraussetzung für einen offenen und diskriminierungsfreien Umgang des Gemeinwesens in Deutschland mit der Pluralität.
Beispiele:
- Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht,
- Kindertagesstätten,
- Schulen,
- Hochschulen,
- Gesundheitswesen,
- öffentlich-rechtlicher Rundfunk und andere Medien,
- Kirchensteuer,
- ethische Qualifizierung in der Bundeswehr.
2. Schutz des Rechtsstaates
Beispiel:
- Paralleljustiz, durch welche die staatlichen Rechtsnormen ausgehöhlt werden (z.B. muslimische "Friedensrichter", die auf der Grundlage der Scharia urteilen, und kirchliche Gerichtsbarkeit).
3. Universelle Geltung der Menschenrechte: keine kulturelle oder religiöse Relativierung oder Tabuisierung.
Beispiele:
- Einschränkung der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit wegen der Verletzung religiöser Gefühle,
- Bedrohung von nicht- und andersgläubigen Menschen,
- Bedrohung von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen,
- Religiös motivierte Geschlechtertrennung,
- Unterdrückung der sexuellen Selbstbestimmung,
- Medizinisch nicht-indizierte Amputationen und Verstümmelungen bei Kindern im Genitalbereich,
- Zwang zur religiösen Bekleidung.
4. Rationalität und Wissenschaftlichkeit als Grundlage von Rechtsnormen: Verbreitung und Akzeptanz wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Rechtspolitik und Rechtsprechung.
Beispiele:
- Selbstbestimmung am Lebensende,
- Stammzellenforschung,
- Finanztransfers, z.B. Transferzahlungen aus den Staatshaushalten an religiöse Organisationen ohne angemessene Prüfung und Evaluierung,
- Blasphemie-Straftatbestand (§ 166 StGB).