Schwerpunkte

1. Neutralität des Staates: Trennung von Staat und Religion/allen Weltanschauungen als Voraussetzung für einen offenen und diskriminierungsfreien Umgang des Gemeinwesens in Deutschland mit der Pluralität.

Beispiele:

  • Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht,
  • Kindertagesstätten,
  • Schulen,
  • Hochschulen,
  • Gesundheitswesen,
  • öffentlich-rechtlicher Rundfunk und andere Medien,
  • Kirchensteuer,
  • ethische Qualifizierung in der Bundeswehr.

2. Schutz des Rechtsstaates

Beispiel:

  • Paralleljustiz, durch welche die staatlichen Rechtsnormen ausgehöhlt werden (z.B. muslimische "Friedensrichter", die auf der Grundlage der Scharia urteilen, und kirchliche Gerichtsbarkeit).

3. Universelle Geltung der Menschenrechte: keine kulturelle oder religiöse Relativierung oder Tabuisierung.

Beispiele:

  • Einschränkung der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit wegen der Verletzung religiöser Gefühle,
  • Bedrohung von nicht- und andersgläubigen Menschen,
  • Bedrohung von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen,
  • Religiös motivierte Geschlechtertrennung,
  • Unterdrückung der sexuellen Selbstbestimmung,
  • Medizinisch nicht-indizierte Amputationen und Verstümmelungen bei Kindern im Genitalbereich,
  • Zwang zur religiösen Bekleidung.

4. Rationalität und Wissenschaftlichkeit als Grundlage von Rechtsnormen: Verbreitung und Akzeptanz wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Rechtspolitik und Rechtsprechung.

Beispiele:

  • Selbstbestimmung am Lebensende,
  • Stammzellenforschung,
  • Finanztransfers, z.B. Transferzahlungen aus den Staatshaushalten an religiöse Organisationen ohne angemessene Prüfung und Evaluierung,
  • Blasphemie-Straftatbestand (§ 166 StGB).