Mitteilungen

Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungshinweise von Interesse für säkulare Rechtspolitik.

Die deutsche Justiz lässt sich nicht vom iranischen Mullah-Regime instrumentalisieren

Warum § 166 StGB ("Gotteslästerung") abgeschafft werden muss, hat der gestrige Strafprozess (19.01.2026) gegen zwei Exiliraner*innen in erschütternde Deutlichkeit nochmals gezeigt. 

Ihnen wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Protestaktion vor dem inzwischen verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg Seiten aus einem Koran angezündet zu haben. Eine ausführliche Darstellung des vom ifw unterstützten Rechtsfalls findet sich hier.

Vehement forderte der iranische Staat die strafrechtliche Verfolgung der Demonstrierenden und bestellte seinerzeit sogar einen hochrangigen Diplomaten ins Außenministerium in Teheran ein.

In der Welt online findet sich ein ausführlicher Bericht über den Prozessverlauf, auch Zeit online berichtete.  

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Wir trauern um unseren Beirat Ludwig A. Minelli

Am 29. November 2025 verstarb unser geschätztes Gründungs- und Beiratsmitglied Ludwig A. Minelli. Wir trauern um einen Menschen, der sich wie kaum ein anderer für Selbstbestimmung im Leben wie im Sterben eingesetzt hat. Er wird uns als engagierter Menschenrechtler und als Mensch von großer Klarheit und Herzlichkeit in Erinnerung bleiben – und sehr fehlen.

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Weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates - Kopftuch und Richterbank vertragen sich nicht

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die Klage einer muslimischen Frau, die sich erfolglos auf eine Richterstelle beworben hat, abgewiesen (Az.: 1 K 2792/24.DA). Nach Ansicht der Kammer durfte das Hessische Justizministerium die Bewerberin deshalb ablehnen, weil sie nicht bereit war, ihr Kopftuch während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten abzulegen. Über den Ausgang des Verfahrens wurde breit berichtet (z.B. hier, hier und hier).

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Zwischen Recht, Ethik und Verantwortung: Warum § 218 StGB nicht ins Strafrecht gehört

In einem aktuellen Beitrag  in der ärztlichen Fachzeitschrift "Die Gynäkologie" (open access) erklären der Chefarzt Joachim Volz, die ifw-Beiräte Till Müller-Heidelberg und Hartmut Kreß sowie die ifw-Direktoriumsmitglieder Jörg Scheinfeld, Michael Schmidt-Salomon und Jessica Hamed warum der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden sollte.

Volz ist inzwischen nicht nur für seine fachliche Expertise deutschlandweit bekannt, sondern auch wegen seines durch das ifw unterstützten gerichtlichen Vorgehen gegen seinen Arbeitgeber, der ihm faktisch verboten hat, Schwangerschaftsabbrüche in der Klinik sowie in seiner Privatpraxis vorzunehmen. 

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Böser Glaube verjährt nicht

Die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed beschäftigt sich in einem Gastbeitrag für den hpd mit dem Umgang der katholischen Kirche mit Klagen klerikaler Missbrauchsbetroffener.

Dabei zeigt die Juristin auf, dass die katholische Kirche ihre Argumentation opportunistisch je nach Vorteil auf kirchliches oder staatliches Recht stützt.

Anhand von vier Beispielen verdeutlicht sie das kirchliche Vorgehen:

1. Einrede der Verjährung (Berufung staatliches Recht)

2. Benachteiligung kirchlicher Arbeitnehmer*innen (Berufung auf katholisches Kirchenrecht)

3. Vergewaltigungen eines Pflegekindes durch den priesterlichen Pflegevater "in seiner Freizeit" (Berufung auf staatliches Recht)

4. Ablehnung außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen über Schmerzensgeld für erlittene Sexualstraftaten (Berufung auf staatliches Recht) 

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Der Fall Egenberger - neuer Zwiespalt für das kirchliche Arbeitsrecht und ein Pyrrhussieg der Kirche

Im Fall "Egenberger" (hier und hier) hat das Bundesverfassungsgericht nach sechs Jahren über die Verfassungsbeschwerde des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung entschieden. Die Diakonie hatte das Urteil des Bundesarbeitsgerichts angefochten, das der konfessionsfreien Bewerberin Vera Egenberger eine Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen hatte. Zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. 

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Fall Egenberger - die Grenzen des kirchlichen Arbeitsrechts

Im Fall "Egenberger" (hier und hier) hat das Bundesverfassungsgericht nach sechs Jahren über die Verfassungsbeschwerde des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung entschieden. Die Diakonie hatte das Urteil des Bundesarbeitsgerichts angefochten, das der konfessionsfreien Bewerberin Vera Egenberger eine Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen hatte. Zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.

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