Mitteilungen

Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungshinweise von Interesse für säkulare Rechtspolitik.

Wegen Kindesmissbrauchsvorwürfen: Sollte den Zeugen Jehovas der Körperschaftsstatus entzogen werden?

Auf dem diesjährigen ifw-Beiratstreffen war nicht nur der Missbrauch in der katholischen Kirche ein Thema, sondern auch die steigende Zahl von Verdachtsfällen bei den Zeugen Jehovas. ifw-Beirat und Rechtsanwalt Eberhard Reinecke hielt einen Vortrag darüber, wie die internen Strukturen der Religionsgemeinschaft dazu beitragen, eine transparente Aufklärung zu verhindern. Dabei unterlägen Körperschaften des öffentlichen Rechts besonderen Sorgfaltspflichten im Gegenzug für die Privilegien, die sie genießen, so Reinecke. Wenn die Zeugen Jehovas keinen hinreichenden Schutz für Kinder gewährleisten könnten, müsse der Status ihnen entzogen werden, forderte er. Der renommierte Verfassungsrechtler und ifw-Beirat Prof. Dr. Bodo Pieroth hat nun für das ifw ein Kurzgutachten über den diesbezüglichen Rechtsrahmen angefertigt.

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ifw wirkt an gbs-Stellungnahme zu Selbstbestimmungsgesetz mit

Anlässlich der geplanten Evaluation des umstrittenen Selbstbestimmungsgesetzes hat ein interdisziplinäres Autorenteam der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), dem auch drei ifw-Direktoriumsmitglieder angehören, eine Stellungnahme erarbeitet. In dem Text wird die Entwicklung des geschlechtlichen Selbstbestimmungsrechts von den 1980er-Jahren bis heute nachgezeichnet und herausgearbeitet, wieso das Selbstbestimmungsgesetz einen für ein liberales und weltanschaulich neutrales Land unverzichtbaren Fortschritt darstellt.

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Erfolg nach IFG-Klage auf Einsichtnahme in BRH-Prüfberichte: Islamistische Anschläge finanziert mit deutschen Steuergeldern?

Fünf Jahre kämpfte das »Institut für Weltanschauungsrecht« (ifw) für die Veröffentlichung eines geheim gehaltenen Prüfberichts des Bundesrechnungshofs zur staatlichen Finanzierung der Organisation »Islamic Relief«. Die nun zugänglichen Dokumente offenbaren, so ifw-Beirätin Seyran Ateş, »eine erschreckende Naivität des Auswärtigen Amtes, das bis 2019 eine Organisation mit engen Verbindungen zur Hamas und Muslimbrüderschaft unterstützte, ohne Kenntnis von der konkreten Verwendung der Gelder zu haben.«

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ifw gratuliert gbs zu Erfolg in Urheberrechtsstreit

Die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), zu der das ifw gehört, hat vor Gericht durchgesetzt, dass sie Screenshots von Presseartikeln verwenden darf, um die eigene Stiftungsarbeit zu dokumentieren, ohne zuvor die Verwertungsrechte an den gezeigten Bildern kaufen zu müssen. "Davon profitieren alle Initiativen, die sich künftig nicht mehr von Abmahnungen einschüchtern lassen müssen und selbstbewusst mit Bildzitaten über ihre Aktionen informieren können", erklärt ifw-Direktorin Jessica Hamed.

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Religionsrechtler würdigen Buch von ifw-Direktoriumsmitglied Czermak über das Neutralitätsgebot

In zwei relevanten Fachzeitschriften wurde das von Gerhard Czermak verfasste Buch "Religiös-weltanschauliche Neutralität. Zur rechtsdogmatischen Klärung und zur deutschen Realität" positiv besprochen. Das Werk, in dem Czermak wichtige dogmatische Überlegungen zum Neutralitätsbegriff anstellt, leiste laut den Rezensenten eine "detaillierte Bestandsaufnahme der aktuellen Rechtslage" und einen "anregenden und wertvollen Beitrag" für kommende Diskussionen.

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Säkulare Rechte auf dem Vormarsch

Am vergangenen Wochenende fand das 9. Beiratstreffen des »Instituts für Weltanschauungsrecht« (ifw) am Sitz der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) statt. Dort berichtete der Gynäkologe Joachim Volz über seine Klage gegen das »katholische Abtreibungsverbot«, die Juristin Seyran Ateş über ihren Kampf gegen den »Politischen Islam« und Verfassungsrechtler Bodo Pieroth über die Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Weitere Themen waren der katholische Missbrauchsskandal, die »Zeugen Jehovas« sowie das Asylrecht für Atheist*innen.

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EuGH: Caritas durfte Mitarbeiterin nicht wegen ihres Kirchenaustritts kündigen

Mit Urteil vom 17.03.2026 hat der Europäische Gerichtshof über eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts im Sinne einer Mitarbeiterin der Schwangerschaftsberatung der Caritas entschieden (Urt. v. 17.03.2026, Az. C-258/24). Ihr wurde gekündigt, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Zeitgleich beschäftigte die Caritas auf derselben Position aber auch evangelische Mitarbeiterinnen. Das Gericht stellte fest, dass die Kirchenmitgliedschaft für die Tätigkeit der Mitarbeiterin nicht "wesentlich" sei. Unser ifw-Beirat Hartmut Kreß ordnet das Urteil ein: 

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