Die Kritikpunkte zum "Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen" der Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) am 14. Dezember 2020 in Form eines Änderungsantrags veröffentlicht. Basierend auf den Ansprüchen der Kirchen auf positive Staatsleistungen aus dem Jahr 1919, beläuft sich die Ablösesumme auf insgesamt 135 Millionen Euro. Per Gesetz sollen jedoch 10 Milliarden Euro zweckungebundener Einmalzahlung und Steuertransfers auf 20 Jahre für die Kirchen durchgesetzt werden – und das obwohl die Bundesländer seit 1949 bereits insgesamt über 19 Milliarden Euro Staatsleistungen gezahlt haben. Das ifw fordert Abgeordnete auf, diesen Griff in die Staatskasse abzuwenden: "Die Abgeordneten sollten bei ihrer Entscheidung Wortlaut und Sinn der Verfassungsvorgaben, historische Fakten, fiskalische Interessen und letztlich die Belastung der nächsten Generation der Steuerzahler berücksichtigen."