Die deutsche Justiz lässt sich nicht vom iranischen Mullah-Regime instrumentalisieren

Warum § 166 StGB ("Gotteslästerung") abgeschafft werden muss, hat der gestrige Strafprozess (19.01.2026) gegen zwei Exiliraner*innen in erschütternde Deutlichkeit nochmals gezeigt.
Ihnen wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Protestaktion vor dem inzwischen verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg Seiten aus einem Koran angezündet zu haben. Eine ausführliche Darstellung des vom ifw unterstützten Rechtsfalls findet sich hier.
Vehement forderte der iranische Staat die strafrechtliche Verfolgung der Demonstrierenden und bestellte seinerzeit sogar einen hochrangigen Diplomaten ins Außenministerium in Teheran ein.
In der Welt online findet sich ein ausführlicher Bericht über den Prozessverlauf, auch Zeit online berichtete.



