Eine neue bildungspolitische Initiative: Einführung von Ethikunterricht in Hamburg. Mit einem Seitenblick auf bekenntnisfreie Schulen in Niedersachsen

Weltanschauungsrecht Aktuell | Nummer 11 | 2. Mai 2025
Von Hartmut Kreß
Weltanschauungsrecht Aktuell | Nummer 11 | 2. Mai 2025
Von Hartmut Kreß
In dem Fall der heute 38-jährigen Klägerin und damaligen Messdienerin aus Köln hat das Landgericht einen für sie – und letztlich für alle Missbrauchsopfer – günstigen Hinweis- und Beweisbeschluss erlassen. In der Klageschrift hat sie dargelegt, dass sie von einem ehrenamtlichen Leiter einer Messdienergruppe über vier Jahre lang missbraucht worden sei. Der Betreuer sei damals 18 Jahre alt gewesen sein und habe eine Gruppe von Kindern im Alter von sechs bis zehn Jahren betreut. Die Klägerin selbst sei zu Beginn der Taten sechs Jahre alt gewesen.
Mit Urteil vom 25.04.2025 hat das Gericht entschieden, dass das Bistum Essen dem Kläger Wilfried Fesselmann für den durch den damaligen Kaplan Peter H. erlittenen sexuellen Missbrauch alle entstandenen materiellen Schäden ersetzen muss.
Im Berliner Abgeordnetenhaus beantragt die Grünen-Fraktion die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes. Das Gesetz behindere "den Zugang von Frauen, die sich für das Tragen eines Kopftuches entschieden haben, zu Berufen im öffentlichen Dienst und macht dies teilweise unmöglich."
Bereits am ersten Verhandlungstag vor dem LG Essen hat das Gericht entschieden, dass dem Kläger wegen der erlittenen Missbrauchshandlung Schmerzensgeld vom beklagten Bistum Essen zusteht. Einzig die Höhe steht noch aus.
Im Fall der Melanie F., die als Kind und Jugendliche von dem seinerzeitigen Priester und gleichzeitigen Pflegevater Hans Ue. nicht nur jahrelang schwer sexuell missbraucht wurde, sondern darüber hinaus wurde bei ihr unter dem Vorwand einer gynäkologischen Untersuchung heimlich ein Schwangerschaftsabbruch von einem Frauenarzt vorgenommen, wird morgen, am 25.03.2025 weiterverhandelt. Das Erzbistum Köln sieht sich weiterhin nicht in der Haftung.
wegen: IFG-Anspruch
Mit E-Mail vom 14.12.2022 begehrt ifw-Beirat Johann-Albrecht Haupt vom Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (im Folgenden: BMI) zunächst Auskunft über die personelle Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, "die sich mit dem Vorhaben der Bundesregierung ‚Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen‘ befassen soll, die nach verschiedenen Presseberichten seit August 2022 tätig ist und ihre Arbeit bis zum Ende des laufenden Jahres fertig stellen soll."
In der vierten Ausgabe der Publikationsreihe "Konfessionsfrei Kompakt" beschäftigt sich der Zentralrat der Konfessionsfreien im Rahmen seines strategisch angelegten Projekts https://www.artikel-140.de unter Mitwirkung der Bundesfachgruppe Gesamtschulen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) angesichts der tiefen Strukturkrise des Religionsunterrichts eingehend mit dem Thema bekenntnisfreie Schule und konfessionellen Religionsunterricht. Mit nachvollziehbarer Begründung wird die Änderung der Länder-Schulgesetze und Verwaltungsbestimmungen mit dem Ziel gefordert, dass öffentliche, staatliche getragene Schulen gemäß Art. 7 Abs. 3 GG als bekenntnisfrei gelten und daher keinen konfessionellen Religionsunterricht anbieten müssen. Dafür hatte sich im vergangenen Jahr auch bereits der Arbeitskreis Säkularität und Humanismus der SPD auf seiner Jahrestagung vom 13.- 15. September 2024 einstimmig ausgesprochen.
wegen: Schmerzensgeldforderung im Wege der Amtshaftung
Jens Windel wird 1983-1985 im Alter von 9 bis 11 Jahren in über 90 Fällen vom katholischen Pastor Christian S. – in ca. 30 Fällen schwer – sexuell missbraucht. Alle Missbräuche fanden unter Ausnutzung des priesterlichen Verhältnisses in der Pfarrei statt. Kennengelernt haben sich der damals 9-Jährige Jens Windel und sein späterer Peiniger, der damalige Pfarrer Christian S., im Rahmen des Religionsunterrichts in der Grundschule in Sorsum, dort gewann S. Jens Windel für die Messdienerschaft. In diesem Zusammenhang kam es zu den Taten.
Mit Beschluss vom 27.01.2025, der dem ifw vorliegt, weist das Landgericht Köln in einem weiteren Fall von sexuellen Missbrauch darauf hin, dass das beklagte Erzbistum Köln auch für das Handeln von ehrenamtlichen Mitgliedern als sog. Verwaltungshelfer haftet (hier, hier und hier). Täter in dem Missbrauchsfall soll ein Mann sein, dem die Aufsicht und Leitung der Messdiener oblag.
Außerdem weist die Kammer darauf hin, dass es die Darlegungen der Klägerin zu den streitigen Missbrauchstaten (zwei sind unstreitig) und deren Folgen für ausreichend halte.