ifw fordert Berücksichtigung von Recht auf selbstbestimmtes Sterben im geplanten Suizidpräventionsgesetz

Im Rahmen der Verbandsanhörung zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention hat das ifw in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Suizidprävention nicht zulasten des Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben gehen darf. Aus Sicht des ifw sollte daher klargestellt werden, dass alle geplanten Suizidpräventionsmaßnahmen mit der Maßgabe, dass das Rechtsgut Leben nicht gegen den freien Willen der betroffenen Person zu schützen ist, erfolgen müssen.

