Anlässlich von Berichten über Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas stellt sich die Frage, ob und wie der Religionsgemeinschaft der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts mit seinen Privilegien wieder entzogen werden kann. Der renommierte Verfassungsrechtler und ifw-Beirat Prof. Dr. Bodo Pieroth hat ein Kurzgutachten über den Rechtsrahmen angefertigt.
Nach Darlegung der Voraussetzungen und des Verfahrensablaufs von jeweils Statusverleihung und -widerruf kommt er zu dem Ergebnis, dass Kindesmissbrauch ein Grund wäre, den Zeugen Jehovas die Gewähr der Rechtstreue abzusprechen. Ein subjektives Recht auf Widerruf von Dritten bestünde aber nicht; vielmehr müssten die für die Verleihung des Status zuständigen Landesbehörden mit belastendem Material konfrontiert werden, um sie so zur Einleitung eines Widerrufsverfahrens zu bewegen.