Weltanschauungsrecht
Was ist
Weltanschauungsrecht?
Es ist das Recht, das die Weltanschauungsfreiheit regelt. Das Grundrecht auf Weltanschauungsfreiheit (Kernvorschrift: Art. 4 Abs. 1, 2 GG) schützt den Menschen, sich frei zu einer Weltanschauung zu bekennen und einer religiösen oder nichtreligiösen weltanschaulichen Gemeinschaft beizutreten. Jeder ist aber auch frei, das ohne Diskriminierung nicht zu tun, aus einer Weltanschauungsgemeinschaft auszutreten oder in eine andere überzuwechseln. Dabei geht es nicht um eine auch in der rechtlichen Wertung positive oder negative Freiheit, sondern lediglich um Aspekte ein- und derselben Freiheit.