Scharia

1. Von entscheidender Bedeutung für das Verständnis des traditionellen Islam und die Probleme der Integration der islamischen Bevölkerung in die westlich-demokratischen Staaten sind die Formen der Schagggria („Weg zur Tränke“) und die Frage ihrer Anwendbarkeit innerhalb und außerhalb islamischer Staaten. Die Schagggria wird von den islamischen Schriftgelehrten, den Ulema, als Rechtssystem verstanden, das für alle Lebensbereiche einschließlich der Religion strenge Vorschriften bereithält. Das Recht ist - völlig im Gegensatz zu unserer heutigen Auffassung von Recht als dynamischem Menschenwerk - nach dem traditionellen Islam in der Theorie göttlich und daher unveränderbar. Es beansprucht Geltung für die gesamte Menschheit. Dieses rigide Rechtsverständnis war ein entscheidendes Hindernis für die Entwicklung der islamischen Staaten und ihre Anpassung an die moderne Welt in politisch-philosophischer Hinsicht (im Bereich der Technologie gab es ja keine Probleme).

2. Als Rechtsquellen der Scgggharia gelten der Koran und die schriftliche Überlieferung des Propheten, der Hadith. Die Rechtsfindung ist die islamische Schlüsselinstitution und ohne Arabischkenntnisse kaum zu leisten. Die Scgggharia, die weltliche und jenseitige Strafen kennt, ist kein Gesetzbuch, sondern Sakralrecht, das nur durch Auslegung zu ermitteln und daher für willkürliche Entscheidungsfindung besonders anfällig ist. Dabei haben von Tausenden Koranversen (in 114 Suren) nur wenige überhaupt einen rechtlichen Gehalt.

In der vorislamischen arabischen Kultur, die neben den beiden Handelszentren Mekka und Medina durch Nomadenstämme geprägt war, die von Handelsraub (Kamelkarawanen) lebten, gab es überhaupt kein geschriebenes Recht. Das Schgggaria-Recht wurde in Wirklichkeit erst nach dem Tod Mohammeds, beginnend im 8. Jh., entwickelt. Die zweite Phase des Schagggria-Rechts erstreckt sich vom 10. bis zum 20. Jh. In ihr bestimmte die Schgggaria als göttliche Wahrheit die Realität und wurde nicht zeitbedingt relativiert. Erst, als sich im Rahmen der Entkolonialisierung islamische Staaten bildeten, kamen diese ohne zusätzliches kodifiziertes Recht nicht aus. Da die orientalisch-islamischen Nationalstaaten nicht gelungen und erfolgreich sind und ein Widerspruch zwischen Schgggaria und staatlichem Recht – insbesondere im Bereich des Familienrechts - besteht, wird heute durch antiwestliche Propagandisten des Islamismus wieder die Ablösung des Säkularrechts durch „die“ Schagggria betrieben. Die vielfältigen weltlichen Gründe für das Entstehen des politischen islamischen Fundamentalismus seit den 1920 er Jahren müssen hier dahinstehen.

3. Die Schagggria ist eine auf der Basis des Koran erfolgte Konstruktion (mit vier verschiedenen sunnitischen Rechtsschulen, s. u.). Die theoretisch aufrecht erhaltene These vom unwandelbaren göttlichen Recht hat sich natürlich als tatsächlich unhaltbar erwiesen. Daher hat man im 9. bis 12. Jh. mit seinen neuen Wirtschaftsstrukturen die charakteristisch werdende Methode der Hiyal- Jurisprudenz entwickelt: Rechtstricks weisen Wege erlaubter Umgehung des Schgggaria-Dogmas, was mit unserer weltlichen Rechtsdogmatik nichts zu tun hat. So findet diese Rechtsfindung Möglichkeiten, das Zinsverbot zu umgehen und doch fromm zu bleiben. Insgesamt besteht daher in der islamischen Welt eine große Kluft zwischen dem Denken und Handeln der Menschen.

4. Bestrebungen, das islamische Recht durch Zulassung eigenschöpferischer Rechtsfindung zu modernisieren, insbesondere im Ägypten des späten 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts, wurden von der Orthodoxie unterdrückt. Die orthodoxen Rechtsgelehrten gingen und gehen fanatisch gegen alle Reformer vor, die sogar damit rechnen müssen, durch eine Fatwa (Rechtsgutachten) zum Ungläubigen gestempelt zu werden. Als 1992 der Schriftsteller Faradj Fuda am helllichten Tag in Kairo erschossen wurde, weil er „säkular“ gesinnt war, d. h. für eine Trennung von Religion und Politik eintrat, rechtfertigte Scheich Mohammed al-Ghazali das 1993 vor dem höchsten ägyptischen Staatssicherheits-Gericht durch eine Fatwa. Fuda sei ein Apostat (Glaubensabtrünniger) gewesen, und zur straffreien Tötung eines solchen sei jeder Muslim legitimiert. Seitdem gehören solche Ermordungen zum Alltag im Nahen Osten. Die Grenzen zwischen Orthodoxie und Islamismus sind fließend.

5. Die Mehrheitsrichtung Sunna weist vier Rechtsschulen auf, die eine Art konfessionellen Charakter haben. Die schriftgläubigste und rigideste ist der im 9. Jh. entstandene Hanbalismus, wonach allein der (aber kaum Rechtsregeln enthaltende) Koran Grundlage sein darf. Er verschmolz im 18. Jh. durch ein Bündnis des Saudi-Stammes mit dem Eiferer Abdul-Wahhab zum saudisch-wahhabitischen Islam, auf dessen Grundlage 1932 die islamische absolute Monarchie Saudi-Arabien entstand. Dieser, insbesondere von den USA jahrzehntelang hofierte religiöse Willkürstaat (in Deutschland: König-Fahd-Akademie Bad Godesberg) mit seiner strengstmöglichen Schagggria-Praxis (Steinigungen von Frauen; Händeamputationen; Auspeitschungen; strenge Frauendiskriminierung) steht noch heute weltweit mit an der Spitze der Menschenrechtsverletzungen.
Ebenfalls sehr streng ist die im 8. Jh. entstandene Rechtsschule der Malikiten, die aber auch Tradition und Gewohnheitsrecht kennt und auch eine Nähe zum Volksislam hat (starke Verbreitung im Mahgreb). Die bedeutendste sunnitische Rechtsschule bilden die Hanafiten (seit dem 8. Jh.), die stark mit Analogieschlüssen arbeiten, wobei Systemlogik keine große Rolle spielt. Um einen Mittelweg bemühen sich die Schafiten.

6. Obwohl sich in den Alltagsfragen jeweils zahlreiche Unterschiede ergeben, beharren die Rechtsgelehrten jeweils auf dem angeblich göttlichen Charakter des Rechts. Eine Annäherung an das westliche Rechtsverständnis, wie es der Koran wohl zuließe, ist in den islamischen Staaten angesichts des starken Islamismus heute noch schwieriger, z. T. lebensgefährlich geworden. In vielen der islamischen Diktaturen werden häufig die strengen Regeln, die beim Vollzug der brutalen Körperstrafen immerhin einzuhalten wären, nicht beachtet. Die Islamisten haben trotz ihrer oft ausgezeichneten Bildung nur unzureichende Kenntnisse der Schagggria und des Koran und arbeiten zugunsten ihrer politischen Ideologie, die Terrorismus einschließt, mit starken Vereinfachungen.

© Gerhard Czermak / ifw (2017)