Wertordnung des Grundgesetzes
Das GG enthält kein hierarchisches Wertsystem mit gestufter Rangordnung. Es enthält aber materielle Basisprinzipien, deren möglichst allgemeine Anerkennung zum Funktionieren eines freiheitlichen, sozialen, rechtsstaatlichen und pluralistischen Systems erforderlich ist (s. Leitprinzipien des Grundgesetzes). Sie stellen insgesamt einen individuell ausfüllungsbedürftigen Rahmen dar, der aber durch die Rechtsordnung im Übrigen und durch die Schule ausgefüllt und vermittelt werden darf und soll. Die Grenzen zwischen zulässigen staatlich-rechtlichen Basiswerten und unzulässigen rechtlichen Eingriffen in die persönlichen Wertvorstellungen (individuelle Ethik in Einzelfragen) sind stets gefährdet und Gegenstand politischer Machtkämpfe. Das betrifft etwa die Frage der strafrechtlichen Sanktionierung des Schwangerschaftsabbruchs und des assistierten Suizids oder der Zulässigkeit der Embryonenforschung und andere Fragen der Bioethik. Dennoch bleibt die Notwendigkeit und Möglichkeit, zwischen zulässigen und unzulässigen staatlich-ideologischen Vorgaben zu unterscheiden. Die Gefahr der rechtlichen Statuierung unzulässiger staatlicher Ideologien ist auch im pluralistischen Staat sehr groß, was durch einen ausufernden Lobbyismus noch verstärkt wird. Vgl. zu den schwierigen Abgrenzungsfragen die Liberale Rechts- und Staatstheorie.
>> Bioethik; Leitprinzipien des Grundgesetzes; Liberale Rechtstheorie, Lobbyismus, kirchlicher.
© Gerhard Czermak / ifw (2017)