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Parität

29.12.2023

siehe unter Neutralität, weltanschauliche, Kapitel 6 Abs. 3

© Gerhard Czermak / ifw (2023)

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Dr. Michael Schmidt-Salomon

Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religi.onsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.

Artikel 136 I WRV i.V.m. Art. 140 GG

Es besteht keine Staatskirche

Artikel 137 I WRV i.V.m. Art. 140 GG

Der Gedanke der Fürsorge des Staates in Glaubensangelegenheiten ist dem Grundgesetz fremd

BVerfG, Band 44, S. 37

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