BVerfG (1 BvF 1/96 u.a.): Einigungsvorschlag betr. LER
In Sonderfällen darf das BVerfG Vergleichsvorschläge unterbreiten, mit deren Verwirklichung sich beim BVerfG anhängige Verfahren erübrigen.
In Sonderfällen darf das BVerfG Vergleichsvorschläge unterbreiten, mit deren Verwirklichung sich beim BVerfG anhängige Verfahren erübrigen.