BVerfG (2 BvR 745/88): Eidesleistung und Kommunalmandat
Aus Art. 33 Abs. 3 Satz 1 GG folge, dass die Ausübung eines Kommunalmandats nicht aus Gründen verwehrt werden darf, die trotz sich aus dem Amt sich ergebender zwingender Erfordernisse mit der in Art. 4 Abs. 1 GG geschützten Glaubens- und Gewissensfreiheit unvereinbar ist.