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Weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates - Kopftuch und Richterbank vertragen sich nicht

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die Klage einer muslimischen Frau, die sich erfolglos auf eine Richterstelle beworben hat, abgewiesen (Az.: 1 K 2792/24.DA). Nach Ansicht der Kammer durfte das Hessische Justizministerium die Bewerberin deshalb ablehnen, weil sie nicht bereit war, ihr Kopftuch während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten abzulegen. Über den Ausgang des Verfahrens wurde breit berichtet (z.B. hier, hier und hier).

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Der Fall Egenberger - neuer Zwiespalt für das kirchliche Arbeitsrecht und ein Pyrrhussieg der Kirche

Im Fall "Egenberger" (hier und hier) hat das Bundesverfassungsgericht nach sechs Jahren über die Verfassungsbeschwerde des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung entschieden. Die Diakonie hatte das Urteil des Bundesarbeitsgerichts angefochten, das der konfessionsfreien Bewerberin Vera Egenberger eine Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen hatte. Zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. 

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Fall Egenberger - die Grenzen des kirchlichen Arbeitsrechts

Im Fall "Egenberger" (hier und hier) hat das Bundesverfassungsgericht nach sechs Jahren über die Verfassungsbeschwerde des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung entschieden. Die Diakonie hatte das Urteil des Bundesarbeitsgerichts angefochten, das der konfessionsfreien Bewerberin Vera Egenberger eine Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen hatte. Zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.

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Verfassungsbeschwerde: Anerkennung von Piratenkopftuch als weltanschauliche Kopfbedeckung

wegen: Verletzung von Art. 4 GG wegen Verneinung der Weltanschauungseigenschaft der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. 

Religiöse Kopfbedeckungen wie z.B. das Kopftuch werden von deutschen Behörden auf Personalausweisbildern akzeptiert. Dem Vorsitzenden der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. untersagt es die Stadt Templin jedoch, ein Piratentuch als weltanschauliche Kopfbedeckung auf seinem Passbild zu tragen. Die Klage des Betroffenen gegen den entsprechenden Bescheid der Stadt Templin wird vom zuständigen Verwaltungsgericht Potsdam abgewiesen. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. sei keine Weltanschauungsgemeinschaft, sondern lediglich eine Religionsparodie. Eine Berufung gegen diese Entscheidung wird vom Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen.

Das ifw unterstützt den Vorsitzenden der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. bei seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Nichtzulassungsbeschluss verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG. Zugleich stellt die Verneinung der Weltanschauungseigenschaft der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. eine Verletzung von Art. 4 GG dar. Nach der ablehnenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterstützt das ifw auch den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

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Klage eines Priesterkindes: Muss die katholische Kirche bei der Klärung der Vaterschaft mitwirken?

wegen: Ersatz verauslagter Rechtsverfolgungskosten

Sachverhalt

Herr K. ist der nicht eheliche Sohn eines Priesters. Im Alter von 30 Jahren konfrontiert Herr K. den Priester erstmals mit der auf zahlreichen Anhaltspunkten (auffällige äußerliche Ähnlichkeiten, zahlreiche Briefe über 50 Jahre hinweg zwischen seiner Mutter und dem Priester usw.) basierenden Vermutung, dass dieser sein leiblicher Vater sei, was der aber entschieden und unter Aufwartung zahlreicher Unwahrheiten von sich weist.

14 Jahre später, im Herbst 2013, wendet sich Herr K. erneut an den Priester, seinen leiblichen Vater, sowie, nachdem dieser nicht reagiert, an die Kirchengemeinde, in der sein Vater tätig ist. Herr K. bittet die Gemeinde, ein Treffen zwischen ihm und seinem mutmaßlichen Vater zu arrangieren. Sein Vater reagiert darauf mit einer Strafanzeige wegen angeblicher Nötigung und einem Eilantrag sowie einer Klage auf Unterlassen der Behauptung, dass er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Vater von Herrn K. sei. Das Landgericht gibt dem Eilantrag statt. Im Rahmen des Zivilverfahrens wird seitens des Priesters wahrheitswidrig vorgetragen, dass es niemals eine geschlechtliche Beziehung zwischen ihm und der Mutter von Herrn K. gegeben habe. Das Strafverfahren gegen Herrn K. wird gegen Zahlung einer Geldauflage von 600 € eingestellt. Im Weiteren fechtet Herr K. erfolgreich die (juristische) Vaterschaft des verstorbenen Ehemanns seiner Mutter an. Seine Mutter hatte jenen nach dem sexuellen Kontakt mit dem Priester und noch vor der Geburt von Herrn K. geheiratet. Gegenüber Herrn K. wurde er stets als Vater ausgegeben. Im Herbst 2016 wird sodann gerichtlich festgestellt, dass tatsächlich der Priester der Vater von Herrn K. ist. [...]

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