Strafanzeige gegen Jens Spahn eingereicht

Nach Berichten des Humanistischen Pressedienstes hat DIGNITAS Deutschland am 8. November 2018 bei Berlins Justizsenator Behrendt Strafanzeige gegen Gesundheitsminister Jens Spahn eingereicht. Die Organisation wirft dem CDU-Gesundheitsminister Meineid und Rechtsbeugung vor. Das ifw unterstützt die Anzeige, denn Spahn verstößt gegen die Verfassung, namentlich das Gewaltenteilungsprinzip (Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG), indem er als Exekutive ein Urteil der Judikative (BVerwG vom 2. März 2017, Az.: 3 C 19/15, Sterbehilfe) missachtet. Amtsträger, die eine Sache wie ein Richter entscheiden, sind ebenfalls taugliche Täter des Tatbestands der Rechtsbeugung. Eine Tätigkeit in Form einer echten Leitungs- und Entscheidungskompetenz ist bei einem Bundesminister gegeben.