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Säkulare Rechte auf dem Vormarsch

Am vergangenen Wochenende fand das 9. Beiratstreffen des »Instituts für Weltanschauungsrecht« (ifw) am Sitz der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) statt. Dort berichtete der Gynäkologe Joachim Volz über seine Klage gegen das »katholische Abtreibungsverbot«, die Juristin Seyran Ateş über ihren Kampf gegen den »Politischen Islam« und Verfassungsrechtler Bodo Pieroth über die Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Weitere Themen waren der katholische Missbrauchsskandal, die »Zeugen Jehovas« sowie das Asylrecht für Atheist*innen.

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EuGH: Caritas durfte Mitarbeiterin nicht wegen ihres Kirchenaustritts kündigen

Mit Urteil vom 17.03.2026 hat der Europäische Gerichtshof über eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts im Sinne einer Mitarbeiterin der Schwangerschaftsberatung der Caritas entschieden (Urt. v. 17.03.2026, Az. C-258/24). Ihr wurde gekündigt, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Zeitgleich beschäftigte die Caritas auf derselben Position aber auch evangelische Mitarbeiterinnen. Das Gericht stellte fest, dass die Kirchenmitgliedschaft für die Tätigkeit der Mitarbeiterin nicht "wesentlich" sei. Unser ifw-Beirat Hartmut Kreß ordnet das Urteil ein: 

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Teilerfolg vor dem LAG Hamm für Chefarzt Joachim Volz

In der Berufungsverhandlung des vom ifw unterstützten Rechtsstreits des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz konnte am 05.02.2026 vor dem Landesarbeitsgericht Hamm ein Teilerfolg erzielt werden. Die stellvertretende ifw-Direktorin Dr. Jessica Hamed zeigt sich gegenüber dem humanistischen Pressedienst zwar erleichtert, sieht aber die grundlegenden Rechtsfragen als ungelöst an

"Wir freuen uns einerseits natürlich darüber, dass die Berufung im Hinblick auf die Nebentätigkeit von Herrn Volz erfolgreich war. Das bedeutet nämlich, dass Herr Volz seine Patientinnen wieder vollumfänglich betreuen und nötigenfalls auch einen Schwangerschaftsabbruch durchführen kann. Für den Moment ist das also eine große Erleichterung.

Anderseits zeigt das Urteil auch, schließlich wurde die Dienstanweisung (Schwangerschaftsabbrüche nur bei Gefahr für Leib und Leben) im Rahmen seiner angestellten Tätigkeit vom Landesarbeitsgericht bestätigt, dass ein politisches Handeln dringend erforderlich ist."

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MedR: Anmerkungen zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamm in Sachen Joachim Volz

Am 05.02.2026 findet vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in dem vom ifw unterstützten Rechtsstreit des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz die Berufungsverhandlung statt. In erster Instanz unterlag der renommierte Chefarzt, doch die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed zeigt sich zuversichtlich:  »Wir sind davon überzeugt, dass sich letztlich unsere Rechtsauffassung durchsetzen wird.« Die Juristin erläuterte am 25.08.2025 in einem ausführlichen Interview mit der Deutschen Welle, wieso das ifw das Urteil für falsch hält und welche rechtspolitischen Fragestellungen sich ergeben.

Im ersten Heft der juristischen Fachzeitschrift Medizinrecht im Jahr 2026 sind zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 08.08.2025 (2 Ca 182/25) zwei Anmerkungen erschienen (S. 37-40 und S. 81-83).

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»Medizin ist keine Glaubenssache«

Am 05.02.2026 findet vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in dem vom ifw unterstützten Rechtsstreit des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz die Berufungsverhandlung statt. In erster Instanz unterlag der renommierte Chefarzt, doch die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed zeigt sich zuversichtlich:  »Wir sind davon überzeugt, dass sich letztlich unsere Rechtsauffassung durchsetzen wird.« Die Juristin erläuterte am 25.08.2025 in einem ausführlichen Interview mit der Deutschen Welle, wieso das ifw das Urteil für falsch hält und welche rechtspolitischen Fragestellungen sich ergeben.

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Die deutsche Justiz lässt sich nicht vom iranischen Mullah-Regime instrumentalisieren

Warum § 166 StGB ("Gotteslästerung") abgeschafft werden muss, hat der gestrige Strafprozess (19.01.2026) gegen zwei Exiliraner*innen in erschütternde Deutlichkeit nochmals gezeigt. 

Ihnen wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Protestaktion vor dem inzwischen verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg Seiten aus einem Koran angezündet zu haben. Eine ausführliche Darstellung des vom ifw unterstützten Rechtsfalls findet sich hier.

Vehement forderte der iranische Staat die strafrechtliche Verfolgung der Demonstrierenden und bestellte seinerzeit sogar einen hochrangigen Diplomaten ins Außenministerium in Teheran ein.

In der Welt online findet sich ein ausführlicher Bericht über den Prozessverlauf, auch Zeit online berichtete.  

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