Mitteilungen

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Der Umgang der katholischen Kirche mit Missbrauchsopfern – ein Appell

Am 08.03.2024 richteten der Staatsrechtler Stephan Rixen und unser Direktor, der Strafrechtsprofessor Jörg Scheinfeld, einen deutlichen Appell an die katholische Kirche. Beide Professoren beschäftigen sich seit Jahren mit den klerikalen Sexualdelikten: Rixen ist Mitglied in der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung Sexuellen Kindesmissbrauch (UKA) und Scheinfeld mahnt immer wieder die staatlichen Ermittlungsbehörden zur ordnungsgemäßen Aufklärung und die Kirche zum sachgemäßen Umgang an.

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Für die Legalisierung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs - ifw plädiert für eine Abschaffung der Paragrafen 218 ff. StGB

"Eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn nicht sogar verfassungsrechtlich geboten." Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) in seiner Stellungnahme, die vergangene Woche bei der "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" eingereicht wurde.

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Missbrauch in der Kirche – erhebliche Versäumnisse der Ermittlungsbehörden

Mit deutlichen Worten kritisiert ifw-Direktor Jörg Scheinfeld die Versäumnisse der Staatsanwaltschaften bei der Aufklärung der Missbrauchsfälle in der Kirche gegenüber dem WDR und der tagesschau am 25.09.2023.

Hintergrund ist eine Recherche des WDR zu den Ermittlungstätigkeiten der Staatsanwaltschaften. Trotz der hiesigen Strafanzeige im Jahr 2018 passierte letztlich zu wenig und nicht das Gebotene: "Bis Anfang 2023 hatte aber noch keine einzige Staatsanwaltschaft die Leitung eines Bistums durchsuchen lassen, wie die WDR-Umfrage unter allen für die 27 Bistümer zuständigen Staatsanwaltschaften ergeben hat. Die Begründung: Es habe keinen Anlass gegeben zu vermuten, dass die Kirche etwas verheimlichen würde."

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Das Ende des Berliner Kopftuchverbots – ein schlechter Tag für den weltanschaulich-neutralen Staat

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman begrüßt, dass in Berlin nunmehr Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichten dürfen.

Sie übersieht dabei die Lebensrealität vieler Schüler*innen – gerade in Berlin – den Verfassungsgrundsatz des weltanschaulich-neutralen Staat, die Bedeutung der Gleichberechtigung aller Geschlechter und die negative Religionsfreiheit.

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Zusammenfassung des Beitrags von Gerhard Czermak: Das rechtliche Verhältnis von Staat, Weltanschauung und Kirchen aus säkularer Sicht

Unser ifw-Beirat und ifw- Direktoriums-Mitglied Gerhard Czermak beleuchtet in seinem Beitrag in dem Werk "Semper Reformanda" (Herausgeber*innen: Isabelle Ley, Tine Stein und Georg Essen) anschaulich "das rechtliche Verhältnis von Staat, Weltanschauung und Kirchen aus säkularer Sicht."

Zuvörderst konstatiert er, dass die an den Staat gerichtete Neutralitätsforderung zwar weithin anerkannt, "aber bei der Normsetzung und in der Rechtspraxis in großem Ausmaß ignoriert" werde. Die Herstellung der weltanschaulichen Neutralität sei das "säkulare Hauptanliegen".

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Staatsleistungen - kein Ende in Sicht 2.0.?

Eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter 14 Landesregierungen ergab, dass die Ablösung der Staatsleistungen die Kirchen für die Mehrheit keine Priorität hat. Es sei ein schlechter Zeitpunkt, hieß es nach dem Bericht des epd etwa aus Thüringen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Andere Länder verwiesen auf zentrale Fragen, die noch geklärt werden müssten. Einigkeit besteht unter den Ländern jedenfalls offenbar darin, den über 102 Jahre alten Verfassungsauftrag weiter zurückzustellen. Eine äußerst teure Entscheidung: Epd berichtet, dass dieses Jahr rund 638 Millionen Euro von den Ländern vornehmlich an die evangelische und katholische Kirche bezahlt werden. 

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