Asyl für Ex-Muslime: Der Fall des Herrn Zare gegen das BAMF

Sachverhalt

In der Vergangenheit wurde Ex-Muslimen der Asyl- oder Flüchtlingsstatus verweigert, da bei ihnen die "Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich" nicht gefährdet sei, obwohl die öffentliche Abkehr vom Islam in Ländern wie dem Iran mit der Todesstrafe geahndet wird.

Verfahrensstand

Mit seiner Entscheidung bezüglich eines aktiven Unterstützers der Ex-Muslime erkennt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch die Verfolgung aufgrund des Austritts aus einer Religionsgemeinschaft als Asylgrund an. "Damit ist unseres Wissens das erste Mal von staatlicher Seite aus anerkannt worden, dass auch religionsfreie Menschen religiös verfolgt werden!" erklärte gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon. "Wir hoffen, dass diese Entscheidung nun auch in anderen Asylverfahren berücksichtigt wird!"

Die Kosten des Verfahrens werdeb von der Giordano-Bruno-Stiftung getragen. Es wird politisch durch Mina Ahadi, der Vorsitzenden des Zentralrats der Ex-Muslime, unterstützt, die in einer Anhörung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge die dramatische Lage iranischer Ex-Muslime schildert.

Auch jüngst berichtet Mina Ahadi vor dem Verwaltungsgericht Münster über die Lage von Ex-Muslimen in muslimischen Ländern. Im Fall Herr P. gegen das BAMF urteilt des Gericht am Ende zugunsten des Klägers. Das Urteil ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg der regulären Anerkennung von Atheismus als Asylgrund und damit auch ein wichtiger Beitrag zur öffentlichen Wahrnehmung der Tatsache, dass Atheisten in vielen Ländern der Welt Opfer von Verfolgung sind, wie hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg die Entscheidung für den Humanistischen Pressedienst zutreffend kommentierte.   

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