Aktuelles Strafverfahren wegen „Gotteslästerung“ (§ 166 StGB): Wie das deutsche Strafrecht von Islamisten instrumentalisiert wird
wegen: angeblicher Verstoß gegen § 166 StGB
Am 06.08.2022 findet vor dem inzwischen verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) eine kleine angemeldete Versammlung (15-20 Personen) statt, in der die Demonstrierenden lautstark u. a. die Schließung des IZH fordern. Auf der Versammlung hält eine Iranerin eine Rede, in der sie sich kritisch über die Regierung der Islamischen Republik Iran und über den Islam äußert. Die Rede wird auf Persisch gehalten, auch zustimmendes Skandieren der Teilnehmenden ist nur auf Persisch zu hören. Während dieser Rede soll es dazu gekommen sein, dass Versammlungsteilnehmende Seiten aus dem Koran gerissen, angezündet und zu Boden geworfen haben. Am Tag des Protests besuchen weit über 1.000 Gläubige den an diesem Tag stattfindenden Gottesdienst in der Imam-Ali-Moschee. Über die Strafverfolgung gegen drei iranische (!) Beschuldigte in der Sache berichtet die Welt online am 08.04.2024. Aus dem Umfeld der Hamburger Staatsanwaltschaft sei zu hören, so der Artikel, dass es ich bei den Ermittlungen in der Sache "ausdrücklich nicht um ein Bekenntnis pro Iran, sondern um eine strafrechtliche Entscheidung" handele.