Gesetz über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern

Bayerische Staatsregierung: Am 1. August 2017 ist in Bayern das Gesetz über Verbote der Gesichtsverhüllung in Kraft getreten. Verboten ist danach eine Verhüllung des Gesichts zum Beispiel durch einen Niqab oder eine Burka im öffentlichen Dienst, an Hochschulen, Schulen und Kindergärten. Überdies eröffnet das Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, bei Ansammlungen ein Gesichtsverhüllungsverbot auszusprechen. (Weiterlesen)