Kopftuch

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Das Ende des Berliner Kopftuchverbots – ein schlechter Tag für den weltanschaulich-neutralen Staat

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman begrüßt, dass in Berlin nunmehr Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichten dürfen.

Sie übersieht dabei die Lebensrealität vieler Schüler*innen – gerade in Berlin – den Verfassungsgrundsatz des weltanschaulich-neutralen Staat, die Bedeutung der Gleichberechtigung aller Geschlechter und die negative Religionsfreiheit.

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Kopftuchdebatte, Neutralitätsgebot, Glaubensfreiheit und kein Ende

von Gerhard Czermak

Die Frage der Zulässigkeit des dienstlichen Tragens islamischer Kopftücher durch Lehrerinnen an öffentlichen Schulen mag manchem schon zum Hals heraushängen, stehen diese und ähnliche Fragen doch mindestens seit etwa 2000 immer wieder im Zentrum öffentlicher und juristischer Debatten. Die kontroversen Erregungen waren besonders nach der einschlägigen Entscheidung des 2. Senats des BVerfG von 2003 und der fast entgegengesetzten des 1. Senats von 2015 groß, manchmal sogar fanatisch. Die juristische und nichtjuristische Spezialliteratur ist nur schwer überschaubar. Das bisherige Berliner Neutralitätsgesetz betreffend Lehrer und allgemein Beamte ist nach einem rechtskräftigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2020 schwer angeschlagen und soll mit dem neuen CDU/SPD-Senat stark modifiziert werden. Eine neutralitätsfreundlichere Position hat demgegenüber der Europäische Gerichtshof für das private Recht vertreten. Ungelöste Probleme hat das 2021 verabschiedete Bundesgesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten erneut aufgeworfen.

In dieser Situation ist eine zusammenfassende Untersuchung von Nutzen, geht es doch um die Kollision von Neutralität und Glaubensfreiheit und ihre gegenseitige Gewichtung. Das stößt in den Kern der Neutralitätsdiskussion und damit des Religionsverfassungsrechts. Die Untersuchung Wolfgang Heckers befasst sich gleichermaßen mit juristischen wie nichtjuristischen Fragen.

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VG Düsseldorf: Keine Vollverschleierung am Steuer („Niqab“)

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied in einem Eilverfahren am 26.11.2020 (Az. 6 L 2150/20), dass die Religionsfreiheit es nicht gebiete, einer Muslima, die einen Niqab trägt, eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen zu erteilen. Die Muslima hatte von der Bezirksregierung Düsseldorf verlangt, ihr den Niqab - ein Kopf-Schultertuch, das den gesamten Kopf- und Halsbereich verdeckt und nur einen Sehschlitz für die Augen frei lässt - am Steuer ausnahmsweise zu erlauben. Das Gericht hat nun der Bezirksregierung Recht gegeben, die den Antrag abgelehnt hatte.

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Chaos um das Berliner Neutralitätsgesetz: Wie ist die Rechtslage?

hpd: Die vom Berliner Justizsenator Dirk Behrendt verkündete Entscheidung, Rechtsreferendaren trotz des Berliner Neutralitätsgesetzes das Tragen von Kopftüchern im Gerichtssaal zu gestatten, wirft Fragen auf und sorgt für Streit. Hatte das Bundesverfassungsgericht nicht noch Anfang des Jahres entschieden, dass ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendare verfassungsgemäß sei? Eine Analyse von Marcus Licht für das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw). (Weiterlesen)

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OVG NRW: Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 7.10.2019 entschieden, dass zwei Lehrerinnen, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ein Kopftuch tragen, vom Land Nordrhein-Westfalen nicht wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung entschädigt werden müssen (Aktenzeichen: 6 A 2170/16 und 6 A 2628/16).

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Terre des Femmes: Gutachten zur Verfassungskonformität eines Kinderkopftuchverbots vorgelegt

Am 29.08.2019 hat Terre des Femmes ein Rechtsgutachten des Tübinger Staatsrechtlers Professor Martin Nettesheim vorgestellt. Danach wäre ein Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Organisation fordert ein gesetzliches Verbot des sogenannten Kinderkopftuchs vor allem in Ausbildungsinstitutionen für alle minderjährigen Mädchen. 

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OVG Rheinland-Pfalz: Burkini-Verbot in der Badeordnung der Stadt Koblenz verstößt gegen Art. 3 GG

Die am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Regelung der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadt Koblenz über die zulässige Badekleidung, die ein grundsätzliches Verbot des Tragens von Burkinis enthält, verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschluss vom 12. Juni 2019, Aktenzeichen: 10 B 10515/19.OVG), weshalb es diese Regelung einstweilen bis zur Entscheidung über den Normen­kontrollantrag in der Hauptsache außer Vollzug setzte. Zugleich regte es bei der Stadt Koblenz an, das angegriffene Burkini-Verbot aufzuheben.

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EGMR: Ausschluss einfacher Bürgerin vom Gerichtssaal wegen Kopftuch menschenrechtswidrig

In der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Rechtssache Lachiri gegen Belgien (Antrag Nr. 3413/09) wurde (mit einer Mehrheit von sechs zu eins) entschieden, dass es eine Verletzung von Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskommission darstellte, Frau Lachiri vom Gerichtssaal auszuschließen, nachdem diese sich weigerte, ihr Kopftuch (Hijab) abzulegen. Das Gericht stellte fest, dass der Ausschluss von Frau Lachiri - einer einfachen Bürgerin, die den Staat nicht vertritt - aus dem Gerichtssaal eine "Einschränkung" der Ausübung ihres Rechts, ihre Religion zu bekennen, war.

Das Gericht stellte auch fest, dass die Beschränkung das legitime Ziel des "Schutzes der öffentlichen Ordnung" verfolgt habe, um ein Verhalten zu verhindern, das gegenüber der Justiz respektlos und/oder störend im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung der Verhandlung war. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das Verhalten von Frau Lachiri beim Betreten des Gerichtssaals nicht respektlos war und keine Gefahr für den ordnungsgemäßen Ablauf der Verhandlung darstellte. Der Gerichtshof stellt daher fest, dass keine rechtfertigende Notwendigkeit für den Grundrechtseingriff vorlag und dass dieser Grundrechtseingriff in einer demokratischen Gesellschaft nicht gerechtfertigt war.

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BayVGH: Klage gegen Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Pressemitteilung vom 07.03.2018:

Mit heute verkündetem Urteil hat der BayVGH (Az.: 3 BV 16.2040) der Berufung des Freistaats Bayern gegen das erstinstanzliche Urteil des VG Augsburg stattgegeben und dieses aufgehoben. Die Fortsetzungsfeststellungsklage der Klägerin wurde abgewiesen. Gegenstand des Rechtsstreits war ein gegenüber der Klägerin, einer gläubigen Muslima, ausgesprochenes Verbot, als Rechtreferendarin bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung ein Kopftuch zu tragen.

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