Sterbehilfe: Offener Brief an Justizministerin Dr. Katarina Barley

Am 4. September 2018 hat das ifw in einem offenen Brief an Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), auf die Missachtung des BVerwG-Urteils vom 2. März 2017 (Az.: 3 C 19/15) durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hingewiesen und um Stellungnahme gebeten.

In dem Brief schreibt das ifw unter anderem:

  • "Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wir sind der Auffassung, dass in unserem Rechtsstaat gelten muss, was unabhängige Gerichte entscheiden: stimmen Sie der Ansicht zu, dass genauso wie das Land NRW Verwaltungsgerichtsurteile einzuhalten hat, auch letztinstanzliche Urteile des Bundesverwaltungsgerichts durch das Bundesgesundheitsministerium einzuhalten sind? Stimmen Sie zu, dass sich weder Länderbehörden noch Bundesbehörden aussuchen dürfen, welches letztinstanzliche Gerichtsurteil sie befolgen und welches nicht?"
  • "Wenn jeder Staatsvertreter, dem ein rechtskräftiger Richterspruch nicht passt, sich mittels selbstbeauftragtem und rechtlich irrelevantem Gutachten über ein Gericht hinwegsetzen kann, dann endet unser Land schlicht und einfach in einem Willkürregime. Jeder einzelne Behördenfall ist eine Gefährdung des Rechtsstaates. Dieser Umgang mit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil muss jedoch umso schwerer wiegen, als es hier um das rechtswidrige Verhalten einer obersten Bundesbehörde geht. Hinzu kommen in diesem Fall das menschenunwürdige Leid von mehr als einhundert Antragstellern und die abschreckende Wirkung des Behördenhandelns auf womöglich tausende Todkranke und ihre Angehörigen, die gegebenenfalls zu einem Anstieg bei Brutalsuiziden und den negativen sozialen Folgen in unserer Gesellschaft führt, dass nur diejenigen, die über Geld und Netzwerke verfügen, über ihr Lebensende frei bestimmen können, indem sie rechtzeitig das liberale rechtsstaatliche Ausland aufsuchen.
  • "Wir bitten Sie deshalb darum, auch in diesem Fall Ihre Stimme für die Wahrung des Rechtsstaats in Deutschland zu erheben. Hier geht es jetzt darum, Schritte zu ergreifen, dass die Missachtung des Rechtsstaats durch die Hausleitungen des BMG und des BfArM schnellstmöglich beendet wird. Um ein eingangs zitiertes Wort von Ihnen aufzugreifen: Die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz darf nicht verhandelbar sein – auch nicht bei der Sterbehilfe."