Staatliche Neutralität

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Religionsrechtler würdigen Buch von ifw-Direktoriumsmitglied Czermak über das Neutralitätsgebot

In zwei relevanten Fachzeitschriften wurde das von Gerhard Czermak verfasste Buch "Religiös-weltanschauliche Neutralität. Zur rechtsdogmatischen Klärung und zur deutschen Realität" positiv besprochen. Das Werk, in dem Czermak wichtige dogmatische Überlegungen zum Neutralitätsbegriff anstellt, leiste laut den Rezensenten eine "detaillierte Bestandsaufnahme der aktuellen Rechtslage" und einen "anregenden und wertvollen Beitrag" für kommende Diskussionen.

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Religiös-weltanschauliche Neutralität – ein unverstandener Schlüsselbegriff

Ein Aufsatz von ifw-Direktoriumsmitglied Dr. Gerhard Czermak.

Hinweis: Die Erstveröffentlichung erfolgte in: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 2024, 511-518

Der zentrale religionsverfassungsrechtliche Begriff Neutralität ist trotz seiner starken Verankerung in den einschlägigen Gleichheits-Artikeln des GG immer noch stark umstritten. Er wird einerseits verbal anerkannt, andererseits in großem Umfang praktisch ignoriert. Es gibt aber keine verschiedenen Neutralitäten, sondern nur eine, die durch Gleichbehandlung, Nichtidentifikation und Unparteilichkeit geprägt ist. Neutralität als objektiv-rechtliche Rechtsregel wird ggf. in einem anspruchsvollen Prozess ermittelt, bei dem Aspekte wie pluralistisch-offene und distanzierende Neutralität oder allgemeine Begründbarkeit bzw. Wirkungsneutralität eine Rolle spielen. Neutralität ist nicht abgestuft, sondern vorhanden oder nicht.

Den gesamten Aufsatz können Sie hier als pdf herunterladen.

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Religionsunterricht oder Ethikunterricht? Auswege aus der Krise des konfessionellen Religionsunterrichts

Ein Vortrag von ifw-Direktoriumsmitglied Prof. Dr. Hartmut Kreß.

Die Stiftung Demokratie Saarland beschäftigte sich in einer Veranstaltung, die am 20.04.2026 in Saarbrücken stattfand, mit der krisenhaften Lage des konfessionellen Religionsunterrichts und mit möglichen Alternativen. Hierzu hielt ifw-Direktoriumsmitglied Hartmut Kreß einen Vortrag, dessen schriftliche Fassung nachfolgend wiedergegeben wird. Der Vortragsstil ist beibehalten worden. In seinem Schlussabschnitt weist der Beitrag auf die Option hin, bekenntnisfreie Schulen einzuführen, in denen anstelle des konfessionellen Religionsunterrichts alle Schüler*innen gemeinsam am Schulfach Ethik teilnehmen.  

Den gesamten Vortrag können Sie hier weiterlesen, sowie als pdf herunterladen.

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Säkulare Rechte auf dem Vormarsch

Am vergangenen Wochenende fand das 9. Beiratstreffen des »Instituts für Weltanschauungsrecht« (ifw) am Sitz der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) statt. Dort berichtete der Gynäkologe Joachim Volz über seine Klage gegen das »katholische Abtreibungsverbot«, die Juristin Seyran Ateş über ihren Kampf gegen den »Politischen Islam« und Verfassungsrechtler Bodo Pieroth über die Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Weitere Themen waren der katholische Missbrauchsskandal, die »Zeugen Jehovas« sowie das Asylrecht für Atheist*innen.

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Teilerfolg vor dem LAG Hamm für Chefarzt Joachim Volz

In der Berufungsverhandlung des vom ifw unterstützten Rechtsstreits des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz konnte am 05.02.2026 vor dem Landesarbeitsgericht Hamm ein Teilerfolg erzielt werden. Die stellvertretende ifw-Direktorin Dr. Jessica Hamed zeigt sich gegenüber dem humanistischen Pressedienst zwar erleichtert, sieht aber die grundlegenden Rechtsfragen als ungelöst an

"Wir freuen uns einerseits natürlich darüber, dass die Berufung im Hinblick auf die Nebentätigkeit von Herrn Volz erfolgreich war. Das bedeutet nämlich, dass Herr Volz seine Patientinnen wieder vollumfänglich betreuen und nötigenfalls auch einen Schwangerschaftsabbruch durchführen kann. Für den Moment ist das also eine große Erleichterung.

Anderseits zeigt das Urteil auch, schließlich wurde die Dienstanweisung (Schwangerschaftsabbrüche nur bei Gefahr für Leib und Leben) im Rahmen seiner angestellten Tätigkeit vom Landesarbeitsgericht bestätigt, dass ein politisches Handeln dringend erforderlich ist."

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MedR: Anmerkungen zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamm in Sachen Joachim Volz

Am 05.02.2026 findet vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in dem vom ifw unterstützten Rechtsstreit des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz die Berufungsverhandlung statt. In erster Instanz unterlag der renommierte Chefarzt, doch die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed zeigt sich zuversichtlich:  »Wir sind davon überzeugt, dass sich letztlich unsere Rechtsauffassung durchsetzen wird.« Die Juristin erläuterte am 25.08.2025 in einem ausführlichen Interview mit der Deutschen Welle, wieso das ifw das Urteil für falsch hält und welche rechtspolitischen Fragestellungen sich ergeben.

Im ersten Heft der juristischen Fachzeitschrift Medizinrecht im Jahr 2026 sind zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 08.08.2025 (2 Ca 182/25) zwei Anmerkungen erschienen (S. 37-40 und S. 81-83).

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»Medizin ist keine Glaubenssache«

Am 05.02.2026 findet vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in dem vom ifw unterstützten Rechtsstreit des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz die Berufungsverhandlung statt. In erster Instanz unterlag der renommierte Chefarzt, doch die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed zeigt sich zuversichtlich:  »Wir sind davon überzeugt, dass sich letztlich unsere Rechtsauffassung durchsetzen wird.« Die Juristin erläuterte am 25.08.2025 in einem ausführlichen Interview mit der Deutschen Welle, wieso das ifw das Urteil für falsch hält und welche rechtspolitischen Fragestellungen sich ergeben.

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Weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates - Kopftuch und Richterbank vertragen sich nicht

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die Klage einer muslimischen Frau, die sich erfolglos auf eine Richterstelle beworben hat, abgewiesen (Az.: 1 K 2792/24.DA). Nach Ansicht der Kammer durfte das Hessische Justizministerium die Bewerberin deshalb ablehnen, weil sie nicht bereit war, ihr Kopftuch während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten abzulegen. Über den Ausgang des Verfahrens wurde breit berichtet (z.B. hier, hier und hier).

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