Staatliche Neutralität

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1. Lesung zum Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Heute findet die 1. Lesung zum fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Deutschen Bundestag statt.

Der Entwurf greift den Vorschlag der Universitätsprofessorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner auf, die vor wenigen Wochen auf einer vielbeachteten Pressekonferenz einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt haben. Ebenso wie die drei Professorinnen es vorschlagen, sieht der Gesetzesentwurf der über 300 Abgeordneten eine "Umwidmung" des § 218 StGB vor. Durch § 218 StGB-neu sollen fortan nämlich nur noch Schwangerschaftsabbrüche gegen oder ohne den Willen der Schwangeren sanktioniert werden und Abbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche sollen legalisiert und die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Das ifw und die gbs fordern neben 72 weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem interfraktionellen Gesetzesentwurf zuzustimmen.

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Verbände sprechen sich für den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs aus

Im Oktober 2024 stellten die Universitätsprofessorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner auf einer vielbeachteten Pressekonferenz einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor, der von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, u.a. die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) unterstützt wurde. Vor zwei Wochen brachten Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen einen eigenen Gesetzesentwurf zur Neuregelung ein. Das ifw und die gbs fordern heute neben 72 weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem interfraktionellen Gesetzesentwurf zuzustimmen.

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Eckpunkte einer Reform des Schwangerschaftsabbruchs

Ein Aufsatz von ifw-Beirat Prof. Dr. Hartmut Kreß.

Der Beitrag rückt ins Licht, dass und in welcher Hinsicht die derzeitigen Rechtsnormen zum Schwangerschaftsabbruch in der Bundesrepublik Deutschland substanziell reformiert werden sollten. Er gibt das Referat wieder, das der Verfasser am 13. November 2024 zu diesem Thema in Berlin auf einer Veranstaltung des Humanistischen Verbands Deutschlands und der Humanistischen Akademie Deutschland gehalten hat.

Den gesamten Aufsatz können Sie hier weiterlesen, sowie als pdf herunterladen.

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Im Auftrag der Verfassung

In dem aktuellen Jahresmagazin der Giordano-Bruno-Stiftung wird die Entstehungsgeschichte des ifw dargestellt und seine Arbeit gewürdigt. Der Artikel »Im Auftrag der Verfassung« bietet einen guten Einblick in die Tätigkeit des ifw und hebt einzelne Aktivitäten exemplarisch hervor.

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Weltanschauungsfreiheit weltweit stärken!

Frank Schwabe (SPD) möchte »gezielt zur Stärkung der Weltanschauungsfreiheit beitragen«, da »nicht nur religiöse Menschen, sondern auch Atheistinnen und Atheisten, Humanistinnen und Humanisten Opfer von Verfolgung und Diskriminierung« werden. Die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) bewertet die jüngste Veröffentlichung des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit als »ausgesprochen positiv« und veröffentlichte hierzu die gestrige Meldung. Die stellv. ifw-Direktorin begrüßt Schwabes Publikation ebenfalls und konstatiert, »dass in der Broschüre erfreulicherweise vieles von dem wiederzufinden ist, was wir auf unserer Webseite seit 2017 und in unserer Schriftenreihe seit 2019 veröffentlicht haben«.

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Religionsunterricht 4.0 und Christlicher Religionsunterricht? Neuer Diskussionsbedarf zum konfessionellen Religionsunterricht aufgrund aktueller Publikationen

Weltanschauungsrecht Aktuell | Nummer 10 | 23. Oktober 2024

Religionsunterricht 4.0 und Christlicher Religionsunterricht?
Neuer Diskussionsbedarf zum konfessionellen Religionsunterricht aufgrund aktueller Publikationen

Der konfessionelle Religionsunterricht ist in der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand religions-, bildungs- und rechtspolitischer Kontroversen geworden. Im Jahr 2024 ist die Debatte durch zwei Publikationen belebt worden, die im nachstehenden Aufsatz vorgestellt und kritisch kommentiert werden.

Von Hartmut Kreß

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Gesetzesentwurf für einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch – das Ende von § 218 StGB

Heute haben die Universitätsprofessorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner auf einer vielbeachteten Pressekonferenz einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt, der von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, u.a. von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw), unterstützt wird. Die drei Juristinnen, die bereits der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" angehörten, haben mit ihrem Entwurf "die Empfehlungen der Kommission handwerklich überzeugend umgesetzt", meint die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed.

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Votum für bekenntnisfreie Schulen

Der Arbeitskreis Säkularität und Humanismus der SPD hat sich auf seiner Jahrestagung vom 13.- 15. September 2024 einstimmig für die Einrichtung bekenntnisfreier Schulen ausgesprochen.

In der Resolution des Arbeitskreises heißt es:

"Der AKSH unterstützt Bemühungen in den Ländern, bekenntnisfreie Schulen einzurichten. Solche Schulen, in denen Religion kein ordentliches Lehrfach ist, sind nach Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG möglich. Den Status ,bekenntnisfrei‘ sah bereits die Weimarer Verfassung in Art. 149 vor; seinerzeit wurde dafür auch die Bezeichnung ,weltlich‘ verwendet. Vom Sonderfall Bremen und Berlin (Art. 141 GG) abgesehen, ist es bislang in keinem Bundesland zur Einrichtung bekenntnisfreier Schulen gekommen."

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Die vollständige Legalisierung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs als konsequente rechtliche Lösung

Im aktuellen Heft der von der Gesellschaft für kritische Philosophie herausgegebenen Zeitschrift "Aufklärung & Kritik" hat die stellv. ifw-Direktorin Jessica Hamed in ihrem Aufsatz "Die vollständige Legalisierung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs als konsequente rechtliche Lösung" das Thema Schwangerschaftsabbruch umfassend beleuchtet. In einem Zwischenfazit stellt sie fest: "Der Schwangerschaftsabbruch wird nach § 218a Abs. 1 StGB lediglich als 'rechtswidrig' bezeichnet. Behandelt wird er indes als rechtmäßig. Der Normappell ist damit widersprüchlich und konterkariert das in epischer Breite ,begründete' angeblich bestehende Lebensrecht (nebst Menschenwürde) des Embryos."

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