Staatliche Neutralität

Schlagwort Staatliche Neutralität

Religion und Weltanschauung in öffentlichen Gremien – Gilt das Neutralitätsgebot auch für Nichtgläubige?

von Gerhard Czermak

Thorben Kösters hat sich in seiner Münsteraner verfassungsrechtlichen Dissertation von 2023 dieses bisher leider vernachlässigten Themas angenommen: eine grundsätzlich verdienstvolle Angelegenheit. Die Frage der Zulässigkeit, insbesondere des Ausmaßes der Integrierung von Religion und nichtreligiöser Weltanschauung in staatlich-öffentliche Gremien ist immer noch und gerade angesichts der heutigen religionssoziologisch-gesellschaftlichen Situation sogar besonders bedeutsam. Der sehr umfangreiche Band enthält eine weitgehende Vollständigkeit anstrebende Zusammenstellung von Gremien auf Bundes- und Landes-, nicht aber auch der kaum erforschbaren kommunalen Ebene.

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Kruzifix im bayerischen Gymnasium rechtswidrig

Mit Urteil vom 08.07.2025 (7 BV 21.336) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die "Nichtentfernung des Kruzifixes aus dem Haupteingangsbereich" des betreffenden Gymnasiums rechtswidrig war. Hierdurch wurde nämlich die negative Glaubensfreiheit der Klägerinnen verletzt.

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Die Rückständigkeit der deutschen Gesetze zur Fortpflanzungsmedizin und zur Stammzellforschung – auch eine Erblast der Kirchen

Weltanschauungsrecht Aktuell | Nummer 12 | 23. Mai 2025

Die Rückständigkeit der deutschen Gesetze zur Fortpflanzungsmedizin und zur Stammzellforschung – auch eine Erblast der Kirchen

von Hartmut Kreß

Die Gesetze, die in der Bundesrepublik Deutschland zur Fortpflanzungsmedizin und zur embryonalen Stammzellforschung gelten, sind veraltet. Die Kirchen hatten auf die damalige Gesetzgebung großen Einfluss genommen.

Die gesamten Ausführungen (pdf 15 Seiten) können Sie hier nachlesen.

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Eine neue bildungspolitische Initiative: Einführung von Ethikunterricht in Hamburg. Mit einem Seitenblick auf bekenntnisfreie Schulen in Niedersachsen

Weltanschauungsrecht Aktuell | Nummer 11 | 2. Mai 2025

Eine neue bildungspolitische Initiative: Einführung von Ethikunterricht in Hamburg. Mit einem Seitenblick auf bekenntnisfreie Schulen in Niedersachsen 

von Hartmut Kreß

Über den konfessionellen Religionsunterricht wird in der Bundesrepublik Deutschland anhaltend kontrovers diskutiert. Jetzt bringt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft neuen Schub in die Debatte, indem sie für zwei Bundesländer konkrete rechtspolitische Reformen vorschlägt.

Die gesamten Ausführungen (pdf 10 Seiten) können Sie hier nachlesen.

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Bekenntnisfreie Schule im bekenntnisfreien Staat

In der vierten Ausgabe der Publikationsreihe "Konfessionsfrei Kompakt" beschäftigt sich der Zentralrat der Konfessionsfreien im Rahmen seines strategisch angelegten Projekts https://www.artikel-140.de unter Mitwirkung der Bundesfachgruppe Gesamtschulen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) angesichts der tiefen Strukturkrise des Religionsunterrichts eingehend mit dem Thema bekenntnisfreie Schule und konfessionellen Religionsunterricht. Mit nachvollziehbarer Begründung wird die Änderung der Länder-Schulgesetze und Verwaltungsbestimmungen mit dem Ziel gefordert, dass öffentliche, staatliche getragene Schulen gemäß Art. 7 Abs. 3 GG als bekenntnisfrei gelten und daher keinen konfessionellen Religionsunterricht anbieten müssen. Dafür hatte sich im vergangenen Jahr auch bereits der Arbeitskreis Säkularität und Humanismus der SPD auf seiner Jahrestagung vom 13.- 15. September 2024 einstimmig ausgesprochen.

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1. Lesung zum Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Heute findet die 1. Lesung zum fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Deutschen Bundestag statt.

Der Entwurf greift den Vorschlag der Universitätsprofessorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner auf, die vor wenigen Wochen auf einer vielbeachteten Pressekonferenz einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt haben. Ebenso wie die drei Professorinnen es vorschlagen, sieht der Gesetzesentwurf der über 300 Abgeordneten eine "Umwidmung" des § 218 StGB vor. Durch § 218 StGB-neu sollen fortan nämlich nur noch Schwangerschaftsabbrüche gegen oder ohne den Willen der Schwangeren sanktioniert werden und Abbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche sollen legalisiert und die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Das ifw und die gbs fordern neben 72 weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem interfraktionellen Gesetzesentwurf zuzustimmen.

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