BVerfG (1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10): pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen unzulässig
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Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gewährleistet auch Lehrkräften in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die Freiheit, einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu genügen.