Konfessioneller Religionsunterricht rechtlich immer fragiler. Zu den aktuellen Debatten in Bayern und Hamburg
Weltanschauungsrecht Aktuell | Nummer 2 | 28. Juni 2021
Hartmut Kreß
Der herkömmliche konfessionelle Religionsunterricht befindet sich in der Bundesrepublik in einer tiefen Strukturkrise. Er wird der religiös-weltanschaulich zunehmend pluralen Schülerschaft nicht mehr gerecht. Rechtliche Verwerfungen zeigen sich erneut an dem Gesetz, das soeben zur Einführung des Islamunterrichts in Bayern ab dem Schuljahr 2021/22 beschlossen wurde (Bayer. LT. Ds. 18/15059). Auch in Hamburg befindet sich der Religionsunterricht im Umbau. Die dortigen Maßnahmen werden zunehmend kritisch diskutiert.