Neuer Anschub für bekenntnisfreie Schulen

In einem aktuellen Gastbeitrag im hpd beschäftigt sich ifw-Beirat Hartmut Kreß mit der Initiative der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zur Einführung bekenntnisfreier Schulen in Deutschland.

In einem aktuellen Gastbeitrag im hpd beschäftigt sich ifw-Beirat Hartmut Kreß mit der Initiative der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zur Einführung bekenntnisfreier Schulen in Deutschland.

Diese Frage wirft die GEW Hamburg in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift hlz auf. Das Themenheft ist der Hamburger GEW-Kampagne gewidmet, in der sich die Bildungsexpert*innen analog zu anderen Bundesländern für die Einführung des Fachs Philosophie/Ethik für die Klassenstufen 1 bis 6 als Alternative zum Religionsunterricht einsetzen.

Mit Urteil vom 08.07.2025 (7 BV 21.336) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die "Nichtentfernung des Kruzifixes aus dem Haupteingangsbereich" des betreffenden Gymnasiums rechtswidrig war. Hierdurch wurde nämlich die negative Glaubensfreiheit der Klägerinnen verletzt.

Weltanschauungsrecht Aktuell | Nummer 11 | 2. Mai 2025
von Hartmut Kreß
Über den konfessionellen Religionsunterricht wird in der Bundesrepublik Deutschland anhaltend kontrovers diskutiert. Jetzt bringt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft neuen Schub in die Debatte, indem sie für zwei Bundesländer konkrete rechtspolitische Reformen vorschlägt.
Die gesamten Ausführungen (pdf 10 Seiten) können Sie hier nachlesen.

In der vierten Ausgabe der Publikationsreihe "Konfessionsfrei Kompakt" beschäftigt sich der Zentralrat der Konfessionsfreien im Rahmen seines strategisch angelegten Projekts https://www.artikel-140.de unter Mitwirkung der Bundesfachgruppe Gesamtschulen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) angesichts der tiefen Strukturkrise des Religionsunterrichts eingehend mit dem Thema bekenntnisfreie Schule und konfessionellen Religionsunterricht. Mit nachvollziehbarer Begründung wird die Änderung der Länder-Schulgesetze und Verwaltungsbestimmungen mit dem Ziel gefordert, dass öffentliche, staatliche getragene Schulen gemäß Art. 7 Abs. 3 GG als bekenntnisfrei gelten und daher keinen konfessionellen Religionsunterricht anbieten müssen. Dafür hatte sich im vergangenen Jahr auch bereits der Arbeitskreis Säkularität und Humanismus der SPD auf seiner Jahrestagung vom 13.- 15. September 2024 einstimmig ausgesprochen.

Weltanschauungsrecht Aktuell | Nummer 10 | 23. Oktober 2024
von Hartmut Kreß
Der konfessionelle Religionsunterricht ist in der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand religions-, bildungs- und rechtspolitischer Kontroversen geworden. Im Jahr 2024 ist die Debatte durch zwei Publikationen belebt worden, die im nachstehenden Aufsatz vorgestellt und kritisch kommentiert werden.

Der Arbeitskreis Säkularität und Humanismus der SPD hat sich auf seiner Jahrestagung vom 13.- 15. September 2024 einstimmig für die Einrichtung bekenntnisfreier Schulen ausgesprochen.
In der Resolution des Arbeitskreises heißt es:
"Der AKSH unterstützt Bemühungen in den Ländern, bekenntnisfreie Schulen einzurichten. Solche Schulen, in denen Religion kein ordentliches Lehrfach ist, sind nach Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG möglich. Den Status ,bekenntnisfrei‘ sah bereits die Weimarer Verfassung in Art. 149 vor; seinerzeit wurde dafür auch die Bezeichnung ,weltlich‘ verwendet. Vom Sonderfall Bremen und Berlin (Art. 141 GG) abgesehen, ist es bislang in keinem Bundesland zur Einrichtung bekenntnisfreier Schulen gekommen."

Ein Aufsatz von ifw-Beirat Prof. Dr. Hartmut Kreß.
Quer durch die Bundesrepublik Deutschland halten die Debatten an, die sich mit der unsicher gewordenen Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts befassen. Bundesweit fand es Aufmerksamkeit, dass der Berliner Senat im März 2024 sein Vorhaben zurückzog, im Bundesland Berlin einen konfessionellen Religionsunterricht als Wahlpflichtfach neu einzuführen. Wenig beachtet wurde bislang eine Initiative im Bundesland Thüringen. Am 3.2.2024 stimmten die Delegierten des Landesparteitags von Bündnis 90/Die Grünen ohne Gegenstimmen einem Beschluss zu, der zum traditionell erteilten Religionsunterricht eine interessante Korrektur und Reform vorsieht.
Den gesamten Aufsatz können Sie hier weiterlesen, sowie als pdf herunterladen.

Am vergangenen Wochenende fand unter reger Teilnahme unser 7. Beiratstreffen im "Haus Weitblick", dem Sitz der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), statt. Auf der Tagesordnung standen hochrelevante aktuelle Themen wie die Neuregelung der Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch sowie zur Freitodbegleitung.

Der konfessionelle Religionsunterricht befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland in einer tiefen Strukturkrise und wird bereits seit dem 19. Jahrhundert bildungs- und rechtspolitisch kontrovers diskutiert. Bei den Beratungen zur Weimarer Verfassung und zum Bonner Grundgesetz löste er dabei schwere Auseinandersetzungen aus. Inzwischen verschärfen sich die rechtlichen Probleme quer durch die Bundesländer. Hartmut Kreß betont in seinem Werk daher die Notwendigkeit politischer Reformen. Perspektivisch sollte der bisherige Religionsunterricht durch das Fach Ethik/Religionskunde ersetzt werden.