Falsche Angaben im Anerkennungsverfahren: Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas muss zurückgenommen werden – ein Kommentar
Weltanschauungsrecht Aktuell | Nummer 5 | 7. Juli 2022
Julius Rupprecht
Die Zeugen Jehovas haben im Anerkennungsverfahren falsche oder beschönigende Angaben gemacht. Die Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas in den deutschen Bundesländern muss folglich rückgängig gemacht werden.
Die Giordano Bruno Stiftung hat unseren Beitrag in einer Meldung aufgegriffen und weist dort auch auf die Entwicklungen im europäischen Ausland hin.