Menschenrechte

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Erfolg nach IFG-Klage auf Einsichtnahme in BRH-Prüfberichte: Islamistische Anschläge finanziert mit deutschen Steuergeldern?

Fünf Jahre kämpfte das »Institut für Weltanschauungsrecht« (ifw) für die Veröffentlichung eines geheim gehaltenen Prüfberichts des Bundesrechnungshofs zur staatlichen Finanzierung der Organisation »Islamic Relief«. Die nun zugänglichen Dokumente offenbaren, so ifw-Beirätin Seyran Ateş, »eine erschreckende Naivität des Auswärtigen Amtes, das bis 2019 eine Organisation mit engen Verbindungen zur Hamas und Muslimbrüderschaft unterstützte, ohne Kenntnis von der konkreten Verwendung der Gelder zu haben.«

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Säkulare Rechte auf dem Vormarsch

Am vergangenen Wochenende fand das 9. Beiratstreffen des »Instituts für Weltanschauungsrecht« (ifw) am Sitz der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) statt. Dort berichtete der Gynäkologe Joachim Volz über seine Klage gegen das »katholische Abtreibungsverbot«, die Juristin Seyran Ateş über ihren Kampf gegen den »Politischen Islam« und Verfassungsrechtler Bodo Pieroth über die Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Weitere Themen waren der katholische Missbrauchsskandal, die »Zeugen Jehovas« sowie das Asylrecht für Atheist*innen.

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Die deutsche Justiz lässt sich nicht vom iranischen Mullah-Regime instrumentalisieren

Warum § 166 StGB ("Gotteslästerung") abgeschafft werden muss, hat der gestrige Strafprozess (19.01.2026) gegen zwei Exiliraner*innen in erschütternde Deutlichkeit nochmals gezeigt. 

Ihnen wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Protestaktion vor dem inzwischen verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg Seiten aus einem Koran angezündet zu haben. Eine ausführliche Darstellung des vom ifw unterstützten Rechtsfalls findet sich hier.

Vehement forderte der iranische Staat die strafrechtliche Verfolgung der Demonstrierenden und bestellte seinerzeit sogar einen hochrangigen Diplomaten ins Außenministerium in Teheran ein.

In der Welt online findet sich ein ausführlicher Bericht über den Prozessverlauf, auch Zeit online berichtete.  

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Böser Glaube verjährt nicht

Die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed beschäftigt sich in einem Gastbeitrag für den hpd mit dem Umgang der katholischen Kirche mit Klagen klerikaler Missbrauchsbetroffener.

Dabei zeigt die Juristin auf, dass die katholische Kirche ihre Argumentation opportunistisch je nach Vorteil auf kirchliches oder staatliches Recht stützt.

Anhand von vier Beispielen verdeutlicht sie das kirchliche Vorgehen:

1. Einrede der Verjährung (Berufung staatliches Recht)

2. Benachteiligung kirchlicher Arbeitnehmer*innen (Berufung auf katholisches Kirchenrecht)

3. Vergewaltigungen eines Pflegekindes durch den priesterlichen Pflegevater "in seiner Freizeit" (Berufung auf staatliches Recht)

4. Ablehnung außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen über Schmerzensgeld für erlittene Sexualstraftaten (Berufung auf staatliches Recht) 

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