BVerfG (1 BvR 1456/95): Streichung des Buß- und Bettags (Nichtannahmebeschluss)

Die Streichung des Buß- und Bettags als staatlich anerkannter Feiertag ist mit dem GG vereinbar. Art. 139 WRV gibt der Kirche kein subjektives Recht auf Erhaltung eines Feiertags.

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