BVerfG (1 BvR 3007): Kirchenaustrittsgebühr (Nichtannahmebeschluss)
Eine Kirchenaustrittsgebühr von 30 Euro für eine förmliche Erklärung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Eine Kirchenaustrittsgebühr von 30 Euro für eine förmliche Erklärung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.