BVerfG (1 BvR 619/92): Kündigung einer Lehrerin an katholischem Gymnasium (Nichtannahmebeschluss; Fall Forster)

Beim kirchlichen Arbeitsrecht bleibt es kündigungsschutzrechtlich bei der Grundsatzentscheidung BVerfGE 70, 138 von 1985. Grundrechte der Arbeitnehmer (hier: Eheschließung) können sich nur schwer gegen gegenüber dem speziell amtskirchlichen Verständnis von "Glaubwürdigkeit" durchsetzen.

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